Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

38 8a c ke n. offieiere auf Besuch nach Bregenz kam. Es wurde alles aufge- boten, um die Gäste festlich zu empfangen und sie, so weit es bei den beschränkten Ressourcen von Bregenz möglich war, gut zu bewirthen. Die Gäste kehrten sichtlich befriedigt am nächsten Tag nach Constanz zurück. Am 17. Februar erwiederte FML. v. Legeditsch, begleitet von den in Bregenz befindlichen Generalen und einigen Stabs- officieren, den Besuch beim GM. v. Cölln und war auch von Seite der preussischen Ofiiciere der Empfang ein ungemein freundlicher und kameradschaftlicher. Mit dem Besuche der grossh. hessischen Ofiiciere im Juli des Jahres 1849 und jenem des GM. v. Cölln begann jener kameradschaftliche Wechselverkehr zwischen den Of fi eieren der Garnisonen an den Gestaden des Bodensees, welcher sich durch gegenseitige Besuche alljährlich manifestiert und welch schöne Einführung bis in die neueste Zeit aufrechterhalten wird. Mit Ausnahme unbedeutender Truppen-Verschiebungen und internen Personal-Wechsels fiel im Laufe des Winters nichts Bemerkenswei’thes vor. Beim Herannahen des Frühjahrs erwachten Besorgnisse um erneuerte Regungen des revolutionären Geistes und der Kriegs­minister in Wien sah sich zur Hinausgabe folgenden Erlasses vom 1. März 1850 bestimmt: „Die im Auslande noch bestehende politische Gährung, sowie in Folge dessen sich theil weise kundgebende Aufregung der Gemüther, veranlasst mich, sämmtliche Herren Landes- Mihtär-Commandanten aufmerksam zu machen, die nöthige Vor­sicht im gegenwärtigen Augenblicke zu verdoppeln und desshalb im regsten Einvernehmen mit den Herren Statthaltern der be­treffenden Kronländer, jedoch mit Vermeidung unnöthigen Auf­sehens, diejenigen Massregeln zu treffen, welche am geeignetsten erachtet werden, die Ruhe und Ordnung im ganzen Umfange des Kaiserstaates aufrecht zu erhalten, dann erforderlichen Falls mit allem Nachdrucke und gehöriger Energie einzuschreiten.“ Was nun das Land im Gebiete des Corps, Vorarlberg und Nord-Tyrol anbetraf, so war im Innern desselben wohl nicht

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