Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. 27 Die Urcantone verweigerten unbedingt die Aufnahme flüchtiger Freischaren und es wurde beschlossen, dieselben gegen den Süden zu dirigieren. Anders dachten allerdings jene Cantone, in welchen die radicalen Elemente die Ueberhand hatten. So wurde im Canton Appenzell zu Ehren der dort angesammelten 400 Freischärler ein Festschiessen veranstaltet. Die Beziehungen zur Schweiz blieben auch weiters durchaus freundnachbarliche und genügte die oben angegebene Art der Grenzbewachung vollständig, um den Uebertritt von flüchtigen oder sonst unliebsamen Persönlichkeiten auf österreichisches Gebiet zu verhindern. Aus Anlass der Verwendung kaiserlicher Truppen im Bundes- dienste kam auch die Angelegenheit der Eidesleistung (namentlich bei einer eventuellen Besetzung von Ulm), sowie des Tragens deutscher Abzeichen zur Erörterung. Bezüglich der Eidesleistung wurde auf einen schon im Mai 184!) ergangenen Erlass hingewiesen, worin es heisst: „Die k. k. Staats- Regierung ist in Kenntniss, dass das Kriegs-Ministerium der deutschen Centralgewalt zu Frankfurt a. M. die Absicht hege, sämmtliche deutsche Truppen aufzufordern, einen Eid auf die von der National-Versammlung am 27. März beschlossene Verfassung zu leisten“. „Das kais. österr. Kriegs-Ministerium hegt zwar nicht den entferntesten Zweifel, dass die k. k. Truppen keinem Befehl zur Abänderung ihres Fahneneides Folge leisten werden, der ihnen nicht durch einen Allerhöchsten Ausspruch Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Kaisers Franz Joseph im Wege des Kriegs-Ministeriums zukommen würde; findet sieb jedoch nichtsdestoweniger veranlasst, Euer Hochwohlgeboren zu bedeuten, den unter Ihrem Befehle stehenden Truppen die Heiligkeit ihres abgelegten Eides und die Unverletzlichkeit der hiedurch beschworenen Pflichttreue gegenwärtig zu halten und jedem — von welch’ anderer Seite oder Autorität immer kommenden —- Ansinnen zur Abweichung von dieser Bahn des Gesetzes und Rechtes entgegen zu treten.“ Dieser unsprünglich an die Conmiandanten der k. k. Truppen in Mainz, Rastatt, Ulm und Frankfurt a. M., dann an den Festungs-Commandanten in Mainz, FML. Baron Jetzer, gerichtete