Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeclitsch. 131 Geduldprobon müssen sie daselbst abiogén, denn es ist für sie keine kleine Aufgabe, sich und ihren Herrn tagtäglich in elenden Sudel­blättern, wie z. B. die „Reform,“ die aber in allen Kreisen gelesen werden, geschimpft und geschmäht zu sehen und dennoch bei dem gänzlichen Abgänge einer Anstalt zur Abhilfe, dieselbe nicht selbst in die Hand zu nehmen. Sie haben in dieser Beziehung, lieber Graf, in einem Schreiben an Baron Prokesch, welches er mir eingeschickt hat, Besorgnisse geäussert, die ich nicht theile. Findet man in Hamburg für gut, unter den Augen der Behörde, unser Panier zu schmähen und greifen am Ende Diejenigen, die um dieses Panier geschaart sind, zur Selbsthilfe, so mag es böse Folgen haben für Jene, die gerade dadurch betroffen werden; sie haben sie sich aber selbst zugezogen und weitere Verwicklungen werden aus einem Factum, was überall vorkommt, wo für die aller Zügel präventiver, wie repressiver Art baar gewordene Presse kein anderes Correctiv mehr übrig bleibt als das Faustrecht, nicht entstehen. Sie können, lieber Graf, von gegenwärtigem Schreiben zur Berichtigung irriger Ansichten und zur Herstellung eines dem That- bestande angemessenen Urtheils jeden Ihnen dienlich scheinenden Gebrauch machen.“ Ein weiterer Bericht des FML. von Legeditsch lautete: Altona, den 11. Mai 1851. „Im Verfolge meines a. u. Berichtes vom 9. d. M. melde ich E. M. in tiefster Ehrfurcht, dass seither nichts vorgefallen ist, was die Herbeiführung eines Conflictes mit Wahrscheinlichkeit voraus­sehen liesse. Im Gegentheile, der Senat der freien Stadt Hamburg hat, in Folge der von unserer Seite angedrohten Massregeln und in Anbetracht der unberechenbaren Nachtheile, welche der Stadt und ihrem Verkehre durch die geringste Störung der Ruhe und Ordnung erwachsen würden, selbst solche Massregeln ergriffen, zu welchen er vor Kurzem noch den Mutli kaum gehabt hätte. Die angekündigte Versammlung des Bürger-Vereines ist von Polizei­wegen untersagt und den Blättern strengstens verboten worden, Versammlungs-Anzeigen, in welchen der Marr’schen Sache erwähnt wird, aufzunehmen. 9*

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