Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
128 Sacken. Acte der Selbsthilfe schritten. Ich beklage diesen Act, der mit mehr Gerechtigkeit an Anderen, als dem Betroffenen vollzogen worden wäre; ich beklage aber hauptsächlich, dass die Zustände in Hamburg dem Soldaten jede Aussicht auf eine gesetzliche Satisfaction benehmen und dass noch andere Exempel von Ausübung des Faustrechtes zu erwarten stehen, über welche sich Niemand zu verwundern haben wird. Sagt doch selbst Franklin, einer der „Erfinder“ der freien Presse, dass diese nur neben freier Ausübung des Faustrechtes bestehen könne, bei welcher wir übrigens nicht den Kürzeren ziehen werden. Ich ersuche Euer Hochgeboren, sich die gestrige Nummer der „Reform“ bringen zu lassen. Sie enthält 4 oder 5 Aufsätze in Betreff der Katastrophe, welche den Scribenten Marr betroffen, einer aufreizender als der andere; Aufrufe zur Desertion mit Verheissung von Belohnungen u. s. w. und endlich eine Einladung zu einer Bürger-Versammlung in dieser Angelegenheit. Hochdicselben werden finden, dass eine solche aufreizende und auf Hervorrufung von Aufregung berechnete Sprache nicht länger zu dulden ist und dass eine Regierung, welche die Macht oder den Willen nicht hat, solche Blätter zu unterdrücken, solchen Scandal und Versammlungen von so gefährlicher Natur zu verhindern, nur als nicht bestehend zu betrachten ist und wir nach dem allerersten Gebote, mit Rücksicht auf die Wahrung unserer Würde und die Sicherheit unserer Truppen, blos nach militärischen Principien verfahren müssen. Sollte daher dem gerügten Unwesen nicht gesteuert werden, sollte die angesagte Versammlung stattfinden und in selber irgend ein feindseliger, die Massen aufreizender Beschluss gefasst werden, sollte in Folge aller dieser ungestraft bleibenden Aufrufe der geringste Excess vorfallen, irgend einem zum k. k. Truppen-Corps gehörigen Individuum durch Ueberfall oder auf was immer für Weise das Geringste zugefügt werden, so würden wir uns als im Stande der Nothwehr, als in einer unter Kriegsgesetz stehenden Stadt lebend betrachten und demgemäss, zu unserer eigenen Sicherheit, ohne weitere Umfrage alle jene Massregeln ergreifen müssen, welche uns unter solchen Umständen als zweckdienlich erscheinen werden. Binnen wenigen Stunden können 4 Bataillone, 4 Escadronen und 3 Batterien zu den bereits in Hamburg stehenden