Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
122 Sacken. Kocli wäre zu erwähnen, was FML. von Legeditsch an Se. Majestät über den Ausmarsch der in Lübeck bequartiert gewesenen Truppen berichtete: „Die abrückenden Bataillone wurden stundenweit von sämmt- liclien Quartierträgern und ihren Familien begleitet und der Abschied war ein so herzlicher, wie wenn er eigenen Landeskindern gegolten hätte. Ganz besondere Sympathien haben sich die Kaiser- Jäger erworben.“ Der Abmarsch der Brigade Martini nach Oesterreich hatte einige wesentliche Aenderungen in der Eintheilung der Truppen und Generale zur Folge. Vom Allerhöchsten Armee-Ober-Commando wurde verfügt, dass das nunmehr entbehrlich gewordene Divisions- Commando EH. Leopold aufgelöst und Se. kaiserliche Hoheit auf einen anderen Posten im Innern der Monarchie berufen werde. Ein Gleiches geschah mit dem Brigade-Commando Blomberg, das Regiment Windischgrätz - Chevauxlegers und die Cavallerie- Batterie Kr. 5 wurde in die Brigade Zobel, die Brigade Görger aber in die Division Teimer eingetheilt. Selbstverständlich fanden nun auch Truppen-Verschiebungen statt. Die bisher noch auf lauenburg’schen oder mecklenburgischen Gebieten befindlichen Cavallerie- und Train-Abtheilungen wurden nach Holstein gezogen. Lübeck und Mecklenburg waren nun ganz frei gelassen und auch Hamburg, durch Detachierung eines Bataillons EH.-Ludwig-Infanterie nach dem nahen Wandsbeck erleichtert. Später fand auch der Rückmarsch eines grossen Theiles des Trains, nämlich der sogenannten Kriegs-Transports-Division, auf derselben Route wie die Brigade Martini, nach Oesterreich statt. Ferner wurde auf Anregung Preussens mit der kaiserlichen Regierung die Vereinbarung getroffen, dass in der Führung des Festungs-Commandos von Rendsburg je nach drei Monaten ein preussischer und ein österreichischer General alternieren sollten und das bezeichnete Commando gieng infolge dessen am 4. April vom k. k. GM. Signorini an den königlich preussischen GM. v. Knoblauch über. Einen Gegenstand der Verhandlung zwischen den beiden genannten Staaten bildete auch die Frage, in welcher Weise die entstandenen Differenzen bezüglich der Grenzlinie zwischen Hol-