Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

] ] 2 Sacken. Ucber die Bequartierung und Verpflegung der Truppen wurde Folgendes vereinbart: Unterofficiere und Mannschaft erhalten ein reines Lager, Stroh mit Bettlaken und Decken, oder wo es sein kann ein Bett; des Morgens eine Kumme Kaffee, gehörig zubereitet, dazu ein Rundstück und Roggenbutterbrot satt, des Mittags V2 Pfund Fleisch oder Speck, Suppe, Kartoffel und Gemüse, bestehend aus Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Linsen, Erbsen, Graupen oder Reis. Des Abends 1 Rundstück mit Butter, 1 Bouteille Bier und satt Roagenbutterbrot.“ oO Der Marsch nach Hamburg wurde derart angeordnet, dass am 29. Januar GM. von Görger mit seinem Stabe, 2 Bataillonen EH. Ludwig-Infanterie und die Batterie, dann am 30. 2 Bataillonen Graf Kugent-Infanterie in die Stadt einrückten. Da es nicht unwahrscheinlich war, dass bei dem Einmärsche der k. k. Truppen in Hamburg von Seite der radicalen Partei Demonstrationen, ja selbst Unruhen angezettelt würden, so erhielt GM. von Görger schriftlich Auftrag, kleinliche Demonstrationen, so weit es mit der Würde und dem Ansehen der Truppe vereinbar scheine, zu ignorieren, gegen ernste Ruhestörungen, oder gar Attentate gegen die Truppen aber energische Massrcgeln zu er­greifen, nöthigenfalls auch von den Waffen Gebrauch zu machen. Weiters wurde aufmerksam gemacht, den besonderen Verhältnissen, welche sich durch Bequartierung der k. k. Soldaten bei einer so andersartigen Bevölkerung ergäben, Rechnung zu tragen und durch Belehrung und Ueberwachung der Mannschaft allen Unzu­kömmlichkeiten und Streitigkeiten vorzubeugen. Auch war das Einvernehmen mit der Hamburger Polizei-Behörde, bezüglich jener öffentlichen Unterhaltungs-Localitäten und Gasthäuser zu pflegen, welche von den Matrosen oder der Hefe des Volkes besucht werden, deren insbesondere in der Vorstadt St. Pauli zahlreiche vorhanden waren, um ein Verbot zu erlassen, dass diese Locale von k. k. Soldaten betreten werden. Endlich wurde verfügt „die grösste Sorgfalt und unausgesetzte Wachsamkeit darauf zu wenden, dass etwaige Versuche zum Treubruch erfolglos gemacht, alle gefährlichen Elemente hintangehalten und unterdrückt und so der gute Ruf unserer Truppen rein und unbefleckt erhalten werde.“

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