Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 7. (Neue Folge, 1893)

Major Hausenblas: Oesterreich im Kriege gegen die französische Revolution 1792 (Fortsetzung im VIII. Bande)

56 Hausenblas. Streitfragen ausgeglichen und die vorzunehmenden militärischen Operationen festgestellt werden. Die politischen Verhandlungen, welche sich hauptsächlich um die Entschädigungsfrage drehten,1) führten zu keinem defini­tiven Ergebnisse und dadurch wurden auch jene Differenzen nicht beseitigt, welche dem gegenseitig herrschenden Misstrauen und der Eifersucht entsprangen und später einen so verhängniss- vollen Einfluss auf den Gang des Krieges ausiiben sollten. In militärischer Richtung wurde „die erste Verabredung zur activen Eröffnung der Campagne“ gepflogen, die Verwendung der Emi­granten festgesetzt, sowie alle jene Massregeln besprochen, die bereits in dem Operationsplane zum Ausdruck gelangt waren. In Mainz wurde dann auch jenes vielbesprochene Manifest entworfen, welches der Herzog von Braunschweig am 2^f Juli an die Bewohner Frankreichs erliess, um sie von den Absichten der alliierten Cabinette zu verständigen. Das Schriftstück beginnt mit der Erklärung, dass die beiden verbündeten Mächte nur das Glück Frankreichs vor Augen hätten und keineswegs gesonnen seien, sich durch Eroberungen zu be­reichern oder in die inneren Angelegenheiten Frankreichs einzu­greifen. Sie seien nur von der Absicht geleitet, den König, die Königin und die königliche Familie zu befreien. Denjenigen Personen und Orten, welche sich dem Könige unterordnen wollten, wurde besonderer Schutz zugesagt, die Nationalgarden, auf deren Mitwirkung man rechnen zu können glaubte, ausdrücklich mit der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe beauftragt. Die Generale, Officiere, Unterofffciere und Soldaten der französischen Linien- Truppen werden aufgefordert, zu den königlichen Fahnen zurück­zukehren. Die Behörden wurden bestätigt, jedoch mit ihrem Kopfe und Vermögen für alle Verbrechen, Feuersbrünste, Mordthaten u. s. w. verantwortlich gemacht. - Die Einwohner der Stadt Paris wurden aufgefordert, sich dem Könige sogleich zu unterwerfen und diesem, sowie seiner Familie jenen Respect zu beweisen, zu welchem Unterthanen ihrem Souveräne gegenüber durch Natur und Völkerrecht verpflichtet seien. B Ph. Kobenzl an Kaunitz, Vivenot II, 156.

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