Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)
Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)
- ■beordert ist, wegen Nichtigkeit alles dessen, was ohne seiner Zuziehung geschehen dürfte, zu protestiren,so überkommt man andurch vielfältig Anlass, nicht nur auf eine reife Collegial-Berath- sehlagung über diese neuen Vorfallenheiten anzutragen, sondern auch die Meinung in Erwägung der triftigen in beiden zuletzt angezogenen Beilagen enthaltenen Gründe abzuändern; zumal in dem Fall, da an Kur-Mainz und Kur-Trier die vergnüglichere kurbrandenburgische und kurhannoverische Gesinnung unter der Hand eröffnet würde, sothane Kurfürsten für die gerechte Sache sich gar bald erklären, und Kur-Sachsen durch erweckende Beisorge, von seinem unstatthaften Widerspruch abzustelien vermocht werden könnte. Ich getroste Mich umsomehr, dass des Königs von Preussen M. in diese Idee mit werden eingehen wollen, als Jedermänniglich erkennen muss, dass ohne Unterbruch der goldenen Bulle Ich Meiner, ehedessen von Preussen selbst erkannten Gerechtsame nicht beraubt werden kann, mit der wiederhergestellten Freundschaft !) Diese Beilagen beziehen sich auf Folgendes: Den 21. September unterschrieben der kurcölnische, bayrische, branden- burgische und pfälzische Gesandte eine förmliche Erklärung, »dass ihre hohen Principale untereinander fest beschlossen hätten, die kurböhmische Wahlstimme, jedoch nur für diesmal und ohne Folgerung auf das Zukünftige, zu suspendiren und ruhen zu lassen. Der kursächsische Gesandte, der von seinem Hofe noch keinen Befehl dazu erhalten hatte, hielt es für rathsamer, mit seinem Beitritt noch eine Zeitlang anzustehen. Der königlich-böhmische Wahlgesandte liess, dieser Widerwärtigkeiten unerachtet, noch nicht alle Hoffnung sinken, mit den Gerechtsamen seiner Königin endlich noch durchzudringen. Er verdoppelte seine Vorstellungen und Bemühungen, die völlige Ausschliessung dieser Stimme zu hindern. Er fasste daher alle Rechtsgründe, die nur einigermassen für die Aufrechthaltung der böhmischen Wahlstimme dienen konnten, zusammen und stellte solche in einem nachdrücklichen Pro- memoria (Faber, »Staatskanzlei« Th. 80, p. 332) am 23. September dem kurmainzischen Directorio zu. Weil dasselbe wider die Einwürfe sowohl Spaniens als auch der kurfürstlichen Höfe gerichtet war, so wurde es in lateinischer und deutscher Sprache zugleich aufgesetzt. Indessen wurde dem Freiherrn von Prandau die vorhin erwähnte Erklärung der vier mit einander verbundenen kurfürstlichen Watilbotschafter von Kurmainz mitgetheilt; worauf er sich genöthigt hielt, mit Beziehuug auf sein erwähntes Promemoria, die Gerechtsame der böhmischen Kurwürde durch eine feierliche Protestation (Staatskanzlei, Th. 80, p. 320), vom 3. October zu verwahren.« (Adelung, »Staatsgeschichte Europens« II, pag. 479.)