Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)
Hauptmann Hausenblas: Oesterreich im Kriege gegen die französische Revolution 1792 (Fortsetzung im VII. Bande)
26 Hausenblas. Sztáray detachirt ist, wird unentbehrlich. Von der Behauptung der Stadt Tournay hängt die Behauptung der Schelde, gleichwie von Flandern und der nächsten Communicationen ab. Zur Behauptung von West-Flandern wider feindliche Streifereien ist das Jordis’sche Corps volant hei Rousselaere unentbehrlich.“ Bestand also im österreichischen Hauptquartier überhaupt nicht die Absicht, die Offensive zu ergreifen, so bot aber auch die Vertheilung des Corps Anfangs Mai auf einem so ausgedehnten Raume auch nicht die Mittel, eine nachhaltige kräftige Vertheidi- gung zu ermöglichen. ') Um jedoch wenigstens einen gewissen Einklang m den Bewegungen aller Corps herzustellen, erhielt jedes derselben eine V erhaltungs-Instruction. GM. Jordis wurde informirt, dass sein fliegendes Corps von der Armee unabhängig sei und die Bestimmung habe, Flandern zu decken, „mit der Cavallerie die französische Grenze zu alar- miren, die Gutgesinnten aufzurichten, die Uebelgesinnten zu demü- thigen“. Da es der Mangel an Streitkräften unmöglich machte, die Abtheilung in Flandern auf Kosten der übrigen Armee zu verstärken, so blieb es dem Ermessen des Generals Jordis freigestellt, das zu Gent und Brügge vertheilte Oberstens-Bataillon von Württem- 1 1) Nicht minder verzögerte die gebräuchliche schwerfällige und lähmende Geschäftsordnung, welche im Hauptquartier beobachtet wurde, die Ausführung aller Entschlüsse. Alle an FM. Bender über den Feind einlaufenden Nachrichten und Rapporte wurden, nachdem sie der Feldmarschall eingesehen, an den Obersten Seckendorf, GeneFal-Adjutanten des Herzogs geleitet, welcher sie Sr. königl. Hoheit vorlegte. Oberst Seckendorf stellte sodann die dringenden Stücke gleich, alle übrigen täglich bei der Parole (Abfertigung) dem Obersten von Lindenau zu, „der die Operationen vorzuschlagen hat und dann wird der Befehl an Herrn FM. Excellenz zur weiteren Expedition an die Truppen gegeben.“ Der Generalstabschef war somit der Letzte, der von den Ereignissen Kenntnis erhielt. Manch’ kostbare Zeit zu dringenden Beschlüssen musste durch diesen langen und verkehrten Amtsweg verloren gehen. Aehnlich war es beim Verpflegswesen. Alles, was die Verpflegung der Armee betraf, musste durch die Hände des Verpflegs-Directors gehen, ohne dessen Vorwissen kein Befehl an die detachirten Proviant-Offfciere erlassen werden konnte. „Dagegen müssen der Verpflegs-Inspector Oberst von Hervay und der Herr Baron Bartenstein, General-Commissaire civile, ein Herz und eine Seele sein und jeden Tritt und Schritt gemeinschaftlich abreden und abmessen.“ (K. A. 1792: V. 17.)