Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)
Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)
seine Ausbreitung seinen Bundesgenossen allen Vorschub zu geben; anstatt dass, obgleich der Eingang in Ober-Schlesien ihm freilich nicht verwehrt, doch nach des Grafen Browne Dafürhalten die Sachen in dem Stand, wie sie im letzteren Winter waren, mittelst Besetzung des Gebirgs und Zurücklassung einiger Bataillone, auch Cavallerie, auch bei der Armee-Zurückziehung erhalten werden können; mithin es hierunter auf Jenes, was das flache Land, bis zur Eintreffung der Truppen aus Italien, und Vereinbarung Meiner bis anher zerstreuter, mithin unzureichender Kriegsmacht, zu erdulden hätte, lediglich ankäme, womit so höchst schädliche und zugleich gänzlich unnütze und unsichere Verbindlichkeiten, als Ich nach Eurer Relation vom 29. jüngsthin einzugehen hätte, in keinen Vergleich kommen mögen. Alles, was solchem nach, um zum Theil des Königs von Preussen Verlangen, und zum Theil dessen Genio und geäusserter Absicht, sie möge aufrichtig sein oder nicht, sich zu fügen, in dem Friedenswerk weiters geschehen kann, hat darin zu bestehen, dass die Stadt Neisse, wie Ihr vorhin schon dazu begewaltigt wart, gegen eine solche Versicherung, als des Goltz Billet in sich enthaltet, den vorherigen Anerbieten beigefügt und wegen deren Belagerung pro forma auf so lange Zeit, als der König es verlangt, zu vorgeblicher Beruhigung dessen Alliirten, in höchster Geheim und auf das Bündigste all’ jenes ausbedungen würde, was Ihr derenthalben in Eurem Bericht vom 25. v. M. anhandgegeben habt, mit dem ferneren Anhang, dass, wenn es thunlich, die Artillerie in Neisse per capitulationem Mir verbleibe und der Besatzung von Neisse der freie Abzug gestattet werde. So zur geschwinderen Einsicht, und um die Meinung desto weniger zu verfehlen, extractive hier angefügt wird. r) Winterquartiere können ihm also in Ober-Schlesien und Mähren freiwillig nicht eingestanden werden, umsomehr als Goltz x) »Nicht minder müsste auch Preussen in solchem Fall sich verrever- siren, nicht weiter in Oher-Schlesien oder gegen Mähren vorzurücken, oder aber aus dem Euer kais. Majestät verbleibenden Theil von Schlesien ein so anderes, es sei an Geld, Naturalien oder sonsten zu erpressen, sondern alles dasjenige, so zur Subsistenz der vor und um Neisse vorgesagter Massen belassender Truppen erforderlich wäre, müsste aus dem Theil von Schlesien, so dem König von Preussen vermög des Vergleichs zufiele, herbeigeschafft werden.“ (Gräfl. Neipp. Archiv. Zum Rescript der Königin vom 2. October 1741.)