Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)
Zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges. 237 er möge ihm mittheilen, ob er ein „altes“ Husaren-Regiment für das Observations-Corps von seiner Armee entbehren könne, gleichzeitig empfahl er ihm nach der nunmehr von der Königin bereits ergangenen Entschliessung*) zur Auflösung des Sclimettau’schen Infanterie-Regiments, „dass bei dieser Vertlieilung sein Regiment [Nr. 1] gute Officiere erhalte, und zwar so wenige als möglich und tüchtige Mannschaft.“ FM. Graf Neipperg sagte in seiner Antwort aus Neisse vom 25. Juli * 2) das letztere, soweit es von ihm abliänge, zu. Bezüglich des abzugebenden Husaren-Regiments könne er, sobald es der Dienst der Königin verlange, ein solches ohne Weiteres missen; er bäte aber, man möge es ihm so lange belassen, als man nicht sicher wäre, dass es anderswo zum Kriege käme. Das Regiment könne in längstens 14 Tagen in Böhmen sein. Er berichtete weiter, dass er sich auf die bewusste „Bewegung“ vorbereite, und schloss an den Grossherzog die aus Breslau neuerdings erhaltenen Nachrichten bei, welche unter Anderem besagten, dass preussischerseits auf das Schärfste und mit Anwendung von offener Gewalt recrutirt werde, „massen man [die Leute] nicht nur an Sonn- und Feiertagen vor den Kirchen und öfters aus den Betten, auch die Knechte von den Vorspannswagen wegnimmt, sondern zugleich in den Städten Brieg, Strehlen und Wansen, als auf dem Land im Fürstenthum Brieg den neunten Mann aufge- boten“ hat. Der Breslauer Bürgerschaft seien „die verlangten 500.000 Reichs-Tlialer nachgelassen worden, doch sollen sie die, der Stadt vermöge gemachter Repartition zugefallenen Steuern dem Lande gleich entrichten und wird die Convention dahin ausgedeutet, dass man die Clausel, nichts zu geben nur von den extra-ordinariis, als da wären Brandschatzung und dergleichen, aber keineswegs von denen Ordinariis praestandis verstehen müsste, derer sich die Stadt niemals als ein ansehnliches Membrum vom ganzen Land entschlagen könnte, die Worte in solang, bis sich ') Aus Pressburg vom 21. Juli 1741. (Gräflich Neipperg’sches Archiv.) Vergl. ..Mittheilungen des Kriegs-Archivs“, ill. »Militärische und politische Actenstücke«, pag. 268, Anmerkung 1. 2) K.-A. Schlesien 1741; Fase. VII, 40. Original französisch und eigenhändig.