Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)
Diesem officiellen Berichte fügte der Feldmarschall noch das folgende Schreiben bei: „Ich habe den Brief E. k. H. vom 14. erhalten [s. Fr. 38]. Sehr glücklich bin ich, dass E. k. H. finden, dass ich durch meinen letzten Bericht die Intentionen E. k. H. bezüglich der von mir zu unternehmenden Bewegung aufgefasst habe. Sie wird in diesem Sinne ausgeführt werden und ich bitte nur noch um ein wenig Geduld. Diese mit andern Dispositionen (Acten der k. k. Statthalterei in Brünn ad finita M. 90.) Die Anzahl der in Glatz befindlichen Kriegsgefangenen ist nicht bekannt. Zur Auswechslung dürften die letzteren im Juli gelangt sein. (K.-A. Schlesien 1741; Fase. VII, 11.) FML. Graf Browne batte im März bezüglich der in Brünn Internierten dem Spielberger Festungs-Commandanten deren gute Unterbringung, endlich dass ihnen Brot, Stroh, Holz, Licht und andere dergleichen Nothwendigkeilen verabfolgt würden, besonders aufgetragen. Mit Geld waren dieselben in Olmütz für einen Monat bezahlt worden. (Note des Spielberger Festungs-Commandanten vom 12. März 1741 an die Landeshauptmannschaft. Acten der k. k. Statthalterei in Brünn.) Der Commandant beantragte, um mehr Raum in der Festung zu haben, die Officiere in der Stadt einzuquartieren, da sie ohnehin ,.auf parola in der Stadt herumzugehen Freiheit haben'1, (Note vom 14. März 1741. Ebendaselbst.) Was die in Graz internierten fünf Officiere betraf, so erhielten dieselben am 5. April zu ihrem Unterhalte GO Ducaten und 14 fl. (K.k.Hofkammer- Archiv; Acten der Hoffinanz.) Der Hofkriegsrath befahl ausserdem am 11. März, dass die Verpflegung der feindlichen Gefangenen nach dem „Tractament für die eigene Armee zu regulieren“ sei. (H. K. Raths-Protokoll 1741; 11. März, Fol. 449.) Bezüglich der in preussischer Gefangenschaft befindlichen königlich ungarisch-böhmischen Officiere und Soldaten dagegen richtete König Friedrich den folgenden Erlass an den Oberst von Schwerin in Glogau: „Mein lieber Obrister von Schwerin! Eure beiden Schreiben vom 6. d. habe ich erhalten und gebe Euch darauf in Antwort, dass Ihr von den von Breslau nach Glogau gebrachten sämmtlichen österreichischen Gefangenen eine Liste an den Kriegs rath und Ober-Auditeur Kriegern nach Ohlau senden und solchem den Transport solcher Gefangenen melden sollet. Wann die gefangenen Oificiers nichts zu leben haben, könnt Ihr selbigen zu ihrem Unterhalt etwas gegen ihre Quittung vorschiessen. Die Gemeinen bekommen nicht mehr als alle 5 Tage 6 gg. und das Commissbrod dabei, alles und jedes aber, so sie an Geld bekommen, auch was das Brod nach marktgängigem Preis kostet, muss wohl annotiret und die Rechnung davon wöchentlich an obgedachten v. Kriegern unfehlbar eingesendet werden. Ihr müsset auch verhüten, dass weder Officiers noch Gemeine auf den Wall kommen, noch die Festungswerke sehen. Die benöthigten Gelder für diese Leute könnet Ihr vorerst von denen Euch zugesandten 200 Thalern nehmen etc. Im Lager bei Mollwitz, den 12. Mai 1741.“ (H. H. u. St. A.; Preussen. Collectanea, Fase. 1. Original.)