Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)

186 A1 exich. „Alles ist zur Beförderung der sechs ungarischen Regimenter angeordnet und auch unter anderem veranlasst worden, dass, um die Assentierung der neuen Leute nicht zu verzögern, nebst den Amts-Subalternen auch Proviant- und andere königliche Beamte dazu angestellt und verwendet werden sollen. Da aber dies die rasche Instandsetzung der Regimenter nicht vollkommen erreicht, so hat Ihre Majestät bewilligt, dass die Commandanten der sechs Regimenter in den .Orten und zur Zeit, wo keine kriegs- commissariatische oder andere zur Assentierung der neuen Leute gewidmeten Beamten vorhanden seien, die neue Mannschaft, aucli durch die Regiments-Officiere assentieren, et a dato hujus actus assentationis in die Verpflegung bringen lassen können. Es dürfen aber nur gute, zum Dienste tüchtige Leute in gleicher Montur, Gewehr und alles Andere in rechter Qualität gestellt und an­genommen werden, denn wenn die Rüstung nicht tüchtig ist, so hat der Regiments-Commandant dafür zu stehen.“ Die gute Absicht der Königin, durch rasche Uebernahme die von den Comitaten und Städten herbeizuschaffende Mannschaft in die Verpflegung des Staates, die Last dieses Aufgebots dem Lande möglichst wenig empflndlich zu machen, fand noch immer nicht die billige Würdigung. Die Anwerbungen gingen äusserst langsam. Bei den Vertretern der Comitate vergieng die kostbarste Zeit mit endlosen Berathungen und stets neuen Einwendungen und Vor­stellungen gegen die herabgelangten Weisungen. Besonders das Concilium Regium wurde in Anspruch ge­nommen, um directe die immer mehr Beschwerden ähnelnden Ein­wendungen hohen Ortes anzubringen. Bald war über die Assent-Beamten zu klagen, bald fehlte es an Munition und Ausrüstung, bald an Feldrequisiten oder anderen Dingen, die von den Comitaten alle nicht zur Zeit bestellt worden waren, zumeist wohl an Geld, um diese Anschaffungen zu bewirken und so dem patriotischen Beschluss des Landtages auch wirklich nacli- zukommen. Ein rechnungsmässig nicht eben sehr klarer „Sum­marischer Extract“ vom April 1742 weist die Geld-Repartition für die Militär-Erfordernisse aus den Steuern Ungarns nach, doch scheint dieser Nachweis kaum ganz vollständig zu sein, noch

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