Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)

*) K. A. Krieg in Bayern; 1742. IV. 23. !) K. A. Krieg in Bayern; 1742. IV. 28. sammen 1056 Mann mit 1054 Pferden, wovon jedoch nur 740 Mann und Pferde als dienstbar ausgewiesen waren. Klievenhidler hatte schon zu wiederholten Malen die Königin um einen ungarischen General gebeten. Er begründete seine Bitte in dem Berichte von Landshut am 16. Februar:1) „Die Anzahl der ungarischen Husaren und Insurgenten- Truppen wächst immer mehr und mehr2) und ist kein eigentlich in militaribus erfahrener und hinreichend charakterisierter Officier vorhanden, der ihre Art und Commando weiss, so bitte ich unter- thänigst Euer Kaiserliche Majestät geruhen einen guten ungarischen General und so cs anders möglich, den Nádasdy zu renommieren, der über sie das Commando zu führen hätte.“ In dem Erlasse vom 19. April'2) an Khevenhüller willfahrte die Königin dem Wunsche Khevenhüller’s: „Du hast schon verschiedene Mal einen ungarischen General verlangt, der nicht nur bei den unterhabenden Husaren zu gebrauchen, sondern hauptsächlich mittelst dessen Direction die ungarischen Insurgenten und die übrige ungarische National-Miliz in bessere Ordnung und Disciplin versetzt werden können. Also haben Wir den FML. Freiherrn von Ghilányi Deinen Befehlen unterstellt.“ Ghilányi sollte aber beim Corps Khevenhüller nicht weniger Midie und Sorge in seinem neuen Wirkungskreise finden. Auch hier hatten die im Felde stehenden ungarischen Insurgenten allerlei Forderungen erhoben. Sie verlangten die Verabreichung eines Ge­haltes vom Aerar, wenn sie ausser Landes dienten, ein Begehren, welches nach den Berichten des FM. Prinzen Carl von Loth­ringen und des FM. Grafen Pálffy aus Mähren und Ungarn, auch die dort befindlichen Insurgenten gestellt hatten. Der Hof- kriegsratli vermochte dies nicht zuzugestehen, er erklärte in seiner Entscheidung vom 20. April, nicht finden zu können, „dass diese Leute, wenn sie ausserhalb der Grenze Ungarns sind, nach Artikel 63 des Landes-Insurrections-Gesetzes eine mehrere Subsistenz von dem Aerar als Brod und Hafer anver­langen mögen, welches ihnen bisher unentgeltlich aus den Maga­zinen verabreicht wurde und auch weiters ausgefolgt wird. Die *)

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