Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
Für jedes Regiment wurden berechnet: *) „8 Fahnen, worunter 7 rothe und 1 weisse; 60 Trommeln sammt Riemen und Schlägeln, auf jede Compagnie 3 Stück; 2840 Bajonnete; 500 kupferne Feld-Kessel, für jede Compagnie 25; 500 Zelte, auf jede Compagnie 25; 1500 Zelt-Hacken, auf je 2 Mann eine; 1500 blecherne Wasserflaschen mit Riemen von Juchten, für je 2 Mann eine und so dass von Zweien einer eine Zelt-Hacke und der andere die Feldflasche trage; 40 grosse Zimmermanns-Hacken sammt Stiel; 40 Hand-Hacken für die Zimmerleute, ohne Stiel; 40 Schurz-Feile von Kalbleder für dieselben; 20 Proviant-Wagen mit allem Zugehör, jeder mit 4 Pferden bespannt, mit einem vollkommen montierten, auch gutem Säbel bewehrten Knecht versehen; 4 Zelt-Wagen wie die Proviant-Wagen eingerichtet und mit Pferden bespannt; 4 Wagen win den.“ 2) 0 Ung. L.-A. 1742 zu 22. Februar. 2) Die Detail-Vorschriften über Aufstellung, Exercitium, innern Dienst, waren denen des Heeres nacbgebildet. Was die Verrichtungen des Detaildienstes in den Unter-Abtheilungen betraf, so war es zunächst Bestimmung des Feldwebels. die Recruten einzuexercieren, die Mannschaft zu den verschiedenen Diensttouren zu commandieren und die Compagnie bei Ausrückungen zu rangieren. Der Führer, welcher katholisch sein musste, hatte die Aufsicht und Verpflegung der Kranken, versah die Fahnenwache und trug in Abwesenheit des Fähnrichs die Fahne. Der Fourier war Compagnie-Manipulant und besorgte überdies das Lagerausstecken; er blieb während des Gefechtes bei der Bagage. Der Feldscher-Geselle musste dem Hauptmanne jener Compagnie, an die er gewiesen war, täglich Rapport über die Kranken erstatten; dann sollte er wenigstens einmal in der Woche die Compagnie barbieren. Der Corporal war Commandant einer Corporalschaft, deren jede Compagnie drei hatte. Es waren bei jeder Corporalscbaft zwei Corporate eingestellt, damit, wenn einer im Dienste oder sonst abwesend war, der Andere die Corporalschaft »versehen« konnte. Für die Spielleute war angeordnet, dass sie sich zur Bedienung der Subaltern- Officiere willig verwenden lassen und auf Märschen die Gewehre der Officiere tragen sollten und zwar: »aus Ursachen, weil nicht jeder Officier aus eigenem Beutel einen Bedienten bei sich haben kann.« Die zwei bei jeder Compagnie