Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone im ersten schlesischen Krieg. I. Das Aufgebot der ungarischen Insurrection und croatischer Frei-Corps 1741 (Schluss im V. Bande)
Als König Stephan I. der Heilige um das Jahr 1000 in Ungarn das Christenthum einführte und politische Einrichtungen nach abendländischer Art schuf, verlieh er auch an die Adeligen des Landes, die er seihst im Streben nach der Schaffung einer ungarischen Ritterschaft schon Fürsten, Barone, Grafen, Ritter und Adelige nennt, urkundlich besondere Freiheiten.1) Von diesen Begünstigungen und Rechten gingen manche unter den folgenden Königen wieder verloren, bis sie König Andreas II. und Bela IV. 1267 erneuert anerkannten und bestätigten. Mit den Einrichtungen des römischen Reiches deutscher Nation und mit dem Lehens-System führte König Stephan in Aemtern, Würden und Gerichtshöfen auch die Benennungen, wie sie Mittelund West-Europa kannte, ein, wie er Gesetzgebung und Rechtspflege aus der Fremde nahm, ohne nur die Bestimmungen in die Volkssprache zu übersetzen. Er wies die Wohnsitze an, machte das Volk sesshaft und während er dem Einzelnen das Recht sicherte, mit demjenigen, was ihm zu Theil geworden, frei zu schalten und zu walten, während er so mit dem Eigenthumsrechte den Grundstein eines geordneten Staates schuf, zwang er sein Volk mit harter Hand, sich der Sitte und Cultur der europäischen Völker zu beugen und sie anzunehmen. Der Erbadel Ungarns mit allen seinen Rechten und Ansprüchen fusst demnach auf der von Stephan I. gegründeten ') Nach »Piringer, Ungarns Banderien und desselben gesetzmässige Kriegsverfassung überhaupt«. Kritiken hierüber in der Wiener allgemeinen Literaturzeitung vom Jahre 1806. 8*