Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

Serbien unter der kaiserlichen Kegieruug 1717—1739. 183 als wodurch leichtlich allerhand Betrug und Diebs Gehöhlung ein­zuschleichen pfleget. 25t0- Oeffentliche Tanz- und Spillhäusser keinesweegs zu ge­statten, weilen dabey allerhand Laster-Thaten sich erzüglen, so göttlichen Zorn und allgemaine Landes-Straffen erfolgeren. Deme nächst quoad Sphaeram quartam Militarem zwar die Sorge zu eines hochlöbl. kays. Hoff-Kriegs-Raths und zeitlichen General-Lieutenantens Obsorge besonders, ja allerdings privative gehöret, allein es hätte ex parte Camerali et multiplici ratione oeconomica die kays. Hoff-Cammer zu wünschen und an­zutragen, dass ebenermassen ohne Multiplicirung der Generalaten das so sehr aneinander annectirt- und ohne besorgende Collisiones fast nicht wohl zertrennliche Neoacquisticum auch in militaribus zum Haupt-Graniz-Generalat Belgrad subalterniret werden möchte, wie es nicht nur zu groser Sublevation des aerarii publici, sondern auch e ratione situationis atque mutuae necessitudinis concurrentiae quotidianae, deren zum Vöstungs-Bau und sonsten vorfallenden Nothdurfften von besser- und schnellerer Bewürckung auch in partibus Wallachiae seyn würde, als aus Siebenbürgen, alwo es ohne dis gar genug zu thuen gibet, und von so entfernter Hand nicht so leicht wie von Belgrad aus remedirt werden könte. Jedoch bleibt alles zu Seiner Durchl. des Herrn Gral. Lieu­tenants hocherleuchten judicio anhaimb gestellet, und wird ultra jam supra interjecta quoad Sphaeram quintain Politicam nochmahlen widerhohlet, dass in solcher allerdings der Status fori mixti subversire, auch vorerindeter massen rathsamb und wohlge- deylich bedünckete, in Form deren französischen alten Guberna- ments oder aliqualiter königl. böhmischen Statthalterey über alle Neoacquistica, ja vielleicht nebst dem ganz Syrmien e ratione situ­ationis et quotidianae communicationis, einen gutten Tbail von Sla- vonien nebst der Vöstung Peterwardein, wo nicht auch Esseg da­hin sowohl ad partes Gubernii politici civilis, als generalatus mili- taris zu subalterniren, und weilen in denen Wallachischen Distric- ten, auch Syrmien etc. aus diesen Neo-acquisticis die Landesver­29

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