Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (Neue Folge, 1887)

Hauptmann R. Gerba: Zur Geschichte der Ereignisse in Bosnien und Montenegro 1853

Bosnien und Montenegro 1853. 117 Von diesen kamen das 2. Bataillon und drei Compagnien des 3. Bataillons nach Ragusa und in die dortigen Forts; vom Reste des 3. Bataillons kamen zwei Compagnien nach Gravosa und eine Compagnie nach S. Giacomo. Das 3. Bataillon des Infanterie-Regiments Hess Nr. 49 blieb mit zwei Compagnien in Ragusa, zwei Compagnien kamen nach Ragusa vecchia und zwei Compagnien nach Stagno. Ferner wurde aus Italien die Raketen-Batterie des 6. Corps von Venedig nach Cattaro, unter Zurücklassung der Bespannungen und Fuhrwerke, gesendet; die Munition wurde in Kisten zum Transport auf Tragthieren verpackt. Endlich wurden dem Oberstlieutenant Leippert 20.000 Stück Reserve-Patronen für das Landes-Aufgebot zugesendet, die im Pul­vermagazine des Forts hinterlegt werden sollten. Ausser Dragalj wurden auch die anderen Forts verhältnissmässig verstärkt, mit Mundvorrath und Reserve-Munition versehen. Aus Venedig wurde zum Befestigungs-Baue am Eingänge der Bocche und zur Ausführung von provisorischen Strand-Batterien ein Detachement vod 50 Mann der Genie-Truppe nach Cattaro gesendet. Da die Befestigungs-Bauten in permanenter Art Jahre in Anspruch genommen haben würden, so wurden dieselben provi­sorisch durch offene Strand-Batterien ersetzt, um in ausgiebiger Beherrschung der Einfahrt der Bocche di Cattaro das Einlaufen feindlicher Schiffe zu verhindern. Diese Strand-Batterien wurden auf dem Scoglio Rondoni, Punta Lustizza und Punta d’Ostro derart angelegt, dass sie den Fortgang der permanenten Befesti­gungs-Arbeiten an diesen Punkten nicht hinderten. Zur Sicherung dieser Batterien gegen feindliche Angriffe von der Landseite wurden, mit Rücksicht auf die Zugänge und nächsten Landungspunkte, Truppen-Detachements zweckmässig aufgestellt und für ihre Unterkunft Baracken oder kleine hölzerne Blockhäuser erbaut. Die vier Compagnien des 7. Festungs-Artillerie-Bataillons wurden auf den vollen Kriegsstand gesetzt und die Armirung der genannten drei Strand-Batterien, wozu 18 dreissigpfündige Granat­kanonen und sechs Achtpfünder nothwendig waren, beschlossen.1) *) K. A. 1853, Fase. 2, Nr. 190.

Next

/
Oldalképek
Tartalom