Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1886)

Erzherzog Karl über die Wohnungsnoth in Wien 1802

101 Erzherzog Karl über die Wohnungsnoth in Wien 1802. Zu Beginn unseres Jahrhunderts stand Österreich in Mitte der sich in rascher Folge zusammendrängenden kriegerischen Ereignisse. Naturgemäss verursachten diese grossen Kriege auch mancherlei tief­eingreifende Umwälzungen in den socialen Lebenseinrichtungen der Bewohner unserer Monarchie. Vor Allem machte sich in der Bevölkerung ein gewisser Drang nach Freizügigkeit bemerkbar, und vornehmlich waren es die Centren des Verkehres, die grossen Städte, und unter diesen besonders die Residenz Wien, nach welchen sich der Strom der in Bewegung gekommenen Massen zuwendete. So kam es, dass in dem kurzen Zeiträume von 1791 bis 1800 die sesshafte Bevölkerung Wiens allein um mehr als 22.000 Köpfe anwuchs; rechnet man hiezu das Militär und die vielen „Fremden“, unter denen allerdings eine grosse Zahl von Speculanten, Glücksritter und Miissiggänger aller Art einbegriffen war, so zählte Wien zu Beginn dieses Jahrhunderts schon gegen 300.000 Einwohner. Wien als Festung war jedoch einer baulichen Erweiterung nur in sehr beschränktem Masse fähig, und das rasche Anwachsen der Bevölkerung musste demnach viele Nachtheile im Gefolge haben, die sich vor Allem in der grossen Wohnungsnoth und der hieraus resul- tirenden Theuerung der Miethpreise empfindlich fühlbar machten. Von Seite der kaiserlichen Cabinets-Kanzlei, unter deren Leitung in letzter Instanz damals die Vei'waltung der Angelegenheiten der Stadt Wien stand, wurden demgemäss auch im Wege der Polizei­behörde, dann der hiezu errichteten Hofstellen, wie der Wohlfeilheits- Commission, der Commission zur Güte (Armen - Commission), ver­schiedene Massnahmen ergriffen, um nicht nur der sich fortwährend steigernden Wohnungsnoth und Zinstheuerung zu begegnen, sondern auch andere Übelstände, als: die allgemeine Theuerung der Lebens­mittel, die Schwierigkeiten in der Beschaffung und Zufuhr der Vic- tualien, die Unsicherheit in den entlegeneren Theilen der Vorstädte, der Verfall der Sittlichkeit u. s. w., thunlichst zu beseitigen. Unter den getroffenen Massnahmen ist besonders eine mittelst Allerhöchster Resolution vom 30. December 1794 ergangene Verfügung hervorzuheben, welche — um der Anhäufung des müssigen und dem Publicum zur Last fallenden „Gesindels“, das zumeist in den zahl­reichen, kleinen, nahe der Linie gelegenen Häusern seine Schlupf-

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