Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Duncker: Die Capitulation Breslau's am 3. Januar 1741

Zur Capitulation Breslau’s am 3. Januar 1741. 193 Voll macht. Vor die beyden Obristen den von Bosadowsky und den vonBorck im Nahmen und von wegen Ihro König]; Mayst. in Preussen der Stadt Breslau einige Pro- positiones zu tliun, darüber zu tractiren und zu handeln auch zu schliessen. Nr. 3. lmo Es verwilligen Ihro Königl: Mayst: von Preussen bei den jetzigen Con- juncturen und solange solche dauern werden, der Königl. Stadt Breslau, allen der­selben Bürgern und Innwohnern, wes Standes und Würdens und von was vor Religion dieselben sind, nicht minder denen Clöstern und Geistlichen Stifftungen in und vor der Stadt, als auch allen der Stadt Breslau zugehörigen Vorstädten und Dorffscliafteu, eine vollkommene und genaue Neuteralität, also dass von denselben weder einige Huldigung, noch Abgabe einiger Contribution und Anlage, wie solche Nahmen haben mag, oder Lieferung einiger Fourage und Ammunition solle und werde gefordert werden. 2'1() Verstatten Allerhöchst gedachte Ihro Königl: Mayst; denselben das freye Aus- und Innländige Comercium zu Wasser und zu Lande von den Königl. Preus- sischen Trouppen in dem mindesten könne und möge gehemmet werden. Und da 3ti° Diese Stadt von undencklichen Jahren her Ihre eigene Guarnison und Bürgerwache gehabt, und niemahlen einige Feld-Soldaten eingenommen; So decla- riren Allerhöchst gedachte Ihro Königl: Mayst: hiermit allergnädigst, dass sie weder ietzo noch inskünftige und zu keinen Zeiten einige von dero Königlichen Trouppen und Soldaten einzulegen verlangen und ansinnen, sondern die Stadt, bey allen Ihren Privilegiis, Recht, und Gerechtigkeiten in Politicis, Ecclesiasticis et Oeconomicis ungeändert lassen und schützen werden. 4to Versprechen Ihro Königl: Mayst: allermildest sogleich nach geschehener Unterschrifft dieses Tractats und Allerhöchst deroselben Eintritt in diese Stadt, die nahe bey der Festung gesetzte Vorposten, ingleichen dero Königl: Trouppen bis auf eine Batallion und die Gens d’armes aus denen Vorstädten und der Stadt Dorff- schafften wieder wegzunehmen, und dass obgedachte zürückbleibende Batallion in allem gutte Ordre halten und der Stadt keinen Schaden zufügen und auch vor Ihr Geld zehren werden. 5t° Weilen auch Ihro Königl: Mayst: allergnädigst declairiren lassen, dass Allerhöchst Dieselbten aus keinen feindlichen Absichten, sondern als ein Freund zu der Stadt Breslau gekommen so machet sich dieselbe eine besondere Ehre daraus deroselben Allerhöchste Person und Hofstaatt in Ihren Ringemauren, so lange und so offt es deroselben allermildest gefallen wird, zu sehen und aufzunehmen, iedoch bey der Allergnädigst geschehenen Declaration, dass Sie keine andere Escorte ausser 30. von Dero Gens d’armes mit in die Stadt nehmen wollen und werden, und wer von dero Königl: Trouppen in der Stadt etwas zu verrichten hat, ohne Ober Gewehr herein kommen werde. Dahingegen der Magistrat und die Statt zu Bezeigung Ihres Respects Allerhöchst dieselben von der Stadt Guarnison täglich bedienen lassen werden. 6t0 Ist Ihro Königl: Mayst: unverwehret, in einer Vorstadt, iedoch in einer zu­länglichen Entfernung von der Stadt ein Magazin anzulegen und solches durch das zurücklassende Batallion bewachen zu lassen, welchem auch der Magistrat die Vivres umb den Markt-Preis und vor baare Bezahlung zu verschaffen befliessen seyn wird, iedoch dass der Stadt die benöthigte Zufuhr nicht gehemmet werde. Zu mehrerer Bekräftigung ist dieser Neuteralitäts Tractat von Ihro Königl: Mayst: Herrn Bevollmächtigten, zu Folge der von Allerhöchst gedachten Ihro Königl: Mayst: unterm lten Jan: 1741. erhaltenen Vollmacht eigenhändig unterschrieben und besiegelt und von Seiten des Magistrats durch der Stadt Innsiegel bekräfftiget. Geschehen Breslau den Andern Januarij 1741.“

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