Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Duncker: Die Capitulation Breslau's am 3. Januar 1741

Zur Capitulation Breslau’s ara 3. Januar 1741. 187 Quo ad 3tium verstünde sich wohl von selbsten, dass der Praeses nicht gleich vor sich in instanti eine positive, und endliche Erklärung von sich zu geben gcmeinet sein werde. Qui ad passum 4tum hingegen ist aus allen Umständen leichtlich vorzusehen gewesen, dass nicht nur der Antrag von seithen des Königs in Preusen anderst nicht, als hechst praejudicierlich sein Könne, sondern auch ex parte Magistratus, und dem meisten thcill der Bürgerschafft die sorge nicht sowohl auf eine ernsthaffte defension der Stadt, als viliméin- dahin gerichtet seye, eine Neutralität zu bewürckhcn; Da man demnach nicht vor rathsam erachtet, sich durch den Magistrat vor der Zeit in etwas einilechten zu lassen, So noch nicht bekannt ist, zumahlen dass Schreiben derer Königl. Preusischen abgeordneten des Königl. Oberambts mit Keinem worth gedacht hat: So hat man ihnen Deputatis Magistratus zu erkennen gegeben, dass cs noch zur Zeit nicht noting seye, sich auf das Königl. Oberambt zu berufen, sondern des Magistrats, und der Bürgerschafft obhabende Pflichten erforderten von selbsten, sich in nichst Verfängliches einzulassen, ohne zuvor dem Königl. Oberambt hiervon die in passu lmo bereits ver- anlasste ordentliche anzeige zu thun, und das weithere pro re nata darob zu erwarthen. Gegen 12 Vhr Mittags Karne der Ober-Syndicus von Gutzmar wider zurückh und verlangte, mit dem Oberambts-Directore, und Ober- ambts-Cantzler alleine zu sprechen, da Er dan denenselben den Münd­lichen antrag derer Königl. Preusischen abgeordneten nach inhalt des 1. Sub Nr. 1 anliegenden eigenhändigen pro Memoria eröffnete. Als nun das Königl. Oberambt sich andern tages nehml. den 21,111 huij wider in aller frühe Versamblete, um zu vernehmen, wass der Magistrat, und die gesambte bürgerl. Communität auf erst berührten antrag vor einen Schluss fassen werde, So erschienen hierauf nach halber Zwölff-Uhr gegen Mittag die oberwehnten Deputati Magistratus nebst einen Zahlreichen Ausschuss von denen sambtlichen Stadt- Gemeinden, und überreichte der offtgedachte Ober-Syndicus die Sub 2. Nr. 2 befindliche Vollmacht derer königl. Preusischen abgeordneten 3. in Copia, dan Sub Nr. 3 den Aufsatz eines mit dem König in Preussen zu schliessen vorhabenden Neuteralität-Tractats, welchen der­selbe in Anwesenheit des Ausschusses abgelesen, und darbei vorge- stellet hat, wasmassen Magistratus mit der Bürgerschafft, Zunfft, und Zechen über diese hechstwichtige Angelegenheit weithläuffig deliberieret, und der ohnmassgebl. Gedanckhen seye, dass das allerhöchste Interesse Ihro Königl: Mayj. wie auch die Wohlfahrth dieser trew-devotesten Stadt auss zweyen Üblen dardurch noch am besten gerettet, und be­fördert würde, wan man von seithen des Königs in Preusen Mayj.eine genaue Neuteralität erhalten könte, Mann wolte dahero erwarthen, was das Königl. Oberambt ferner an die Hand zugeben werde belieben wollen. Mittheiluugen des k. k. Kriegs-Archivs. 1885. 14

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