Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Gömöry von Gömör: Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Coratien während sieben Friedensjahren

155 Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Croatien während sieben „Friedensjahren“ von 1575 bis 1582. Nach Quellen des k. k. Kriegs-Archivs. War die ganze Christenheit während des XVI. und XVII. Jahr­hunderts durch die Türken in Schrecken versetzt, so hatten speciell die Länder der Stefanskrone eine lange Reihe von Drangsalen zu erdulden, die in der Geschichte ihres Gleichen suchen. Nach dem Unglückstage von Mohács, als die Macht und Grösse Ungarns unter dem siegreichen Schwerte Soliman’s zusammenbrach, begann in dem Leben der Bewohner dieses von der Natur so geseg­neten Reiches eine Epoche der schwersten Leiden, die nicht enden zu wollen schien. Beinahe 200 Jahre seufzte der grössere Tlieil Ungarns unter dem Drucke türkischer Botmässigkeit, während die wenigen noch freien Provinzen dem weiteren Vordringen der Barbarei Einhalt thun und dabei häufig Gut und Blut zum Opfer bringen mussten. Fast ohne Unterbrechung wüthete dieser an Ruhmesthaten, aber auch an Gräueln überreiche Kampf. Denn selbst die wenigen Jahre der Waffenstillstände brachten keineswegs die Ruhe, deren die an den Rand des Verderbens gebrachten Einwohner so dringend bedurft hätten. Allen Verträgen zuwider fielen türkische Schaaren sengend, brennend und mordend in das erschöpfte Land; die mühsam bebauten Felder wurden verwüstet, Dörfer, Schlösser, Städte verwan­delten sich in Schutthaufen und zahlreiche Bewohner verfielen dem schrecklichen Loose der Sclaverei. Bald waren herrliche Landstriche in Einöden verwandelt und Noth und Elend herrschte bei den Wenigen, welche die Gräuel überlebten. Die folgende, auf Acten basirte Schilderung einer Reihe von „Friedensjahren“ während der mehrhundertjährigen Türkennoth, dürfte namentlich dem Special-Geschichtsforscher manche nicht unwillkommene Daten bieten. Der am 17. Februar 1568 zwischen dem Kaiser Maximilian II. und dem Sultan Selim II. auf die Dauer von acht Jahren geschlossene Friede bestimmte, dass jede der beiden pactirenden Mächte ungestört Mittlieilungen des k. k. Kriegs-Archivs. 1885. 11

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