Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1884)
Major Edlen von Angeli: 1812. Die Theilnahme des k. k. österreichischen Auxiliar-Corps unter Commando des G. d. C. (später Feldmarschalls) Fürsten Carl zu Schwareznberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland
der Hauptleute, war je ein Reit- und ein Packpferd systemisirt, für welche sie die Fourage ab aerario erhielten; dagegen war ihnen nicht gestattet, eigene Wagen mitzuführen. Endlich regelten strenge Vorschriften dasGebahren der Marketender, welche den Regimentern und selbständigen Truppenkörpern folgten'1). Bezeichnend für die damaligen Verhältnisse und nachahmenswerth ist die Art, wie G. d. C. Fürst Schwarzenberg für die Ofliciere seines Corps zu soi’gen bemüht war. Die obige, an den FML. Trautenberg gerichtete Requisitions-Vorschrift ddo. Pruzany, 10. Juli, enthält hierüber folgende Stelle: „Da ich auch den Herren Officieren, so viel es in meinen Kräften steht, eine Annehmlichkeit zu verschaffen geneigt bin, so werden der Herr Feldmarschall-Lieutenant durch Ihren Landes-Commissär die Einleitung treffen, dass täglich für Sie selbst eine Tafel auf 15 Personen, für jeden Herrn Brigadier eine Tafel auf 12 Personen, jür jeden Herrn Regiments-Commandanten eine Tafel auf 10 Personen und für die Bataillons-Commandanten der Warasdiner und der Jäger, eine Tafel auf 5 Personen, von Seite des Landes im Wege der Requisition beigestellt werde; so wenig hiebei die Forderung eines vorzüglichen Mittagessens stattfinden kann, so muss dasselbe dennoch den verschiedenen Graden und den Umständen angemessen sein und wenigstens aus Suppe, Rindfleisch, Gemüse, einem Mittelgerichte und Braten bestehen. Da hier zu Lande mit Wein nicht aufzukommen ist, so muss sich mit Bier und bei erweislichem Mangel desselben mit gewässertem Branntwein beholfen werden. Ich habe dabei die doppelte Absicht, nämlich den Officier besser genährt zu wissen und den Vorgesetzten die Gelegenheit zu verschaffen, ihre Untergebenen dabei genauer kennen zu lernen. Ich erwarte mir von den Ersteren auch, dass sie diese Gelegenheit benützen und auf die Bildung und den Geist ihrer Untergebenen mit Vortheil zu wirken trachten werden.“ Wenn nun auch nicht zu verkennen ist, dass alle Anordnungen, welche Fürst Schwarzenberg hinsichtlich der Verpflegung seiner Truppen traf, vollkommen geeignet waren, diesen wichtigen Factor der Kriegführung seinem ganzen Umfange nach zu berücksichtigen, so darf man sich anderseits aber nicht verhehlen, dass die Umstände, unter welchen sie erlassen wurden, den grössten Theil der gehofften Erfolge illusorisch machten. Einerseits bot das ausgesogene oder an und für sich ressourcenarme Land dem Requisitions-Systeme nur einen sehr beschränkten Wirkungskreis, während die ausserordentlich primitiven Communicationsmittel es nicht einmal ermöglichten, die wirklich beigeschafften Proviantmengen den Truppen zugänglich zu *) *) Diese Vorschriften wurden mit unnachsichtlicher Strenge gehandhabt; so z. B. verfiel unter Andern der Stabs-Marketender Klein, welcher Wein über den tarif- luässigen Preis verkaufte, einer Strafe - von zehn Ducaten zu Gunsten des Spitales. unter Commando d. Fürsten Schwarzenberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland. 47