Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1884)

Major Edlen von Angeli: 1812. Die Theilnahme des k. k. österreichischen Auxiliar-Corps unter Commando des G. d. C. (später Feldmarschalls) Fürsten Carl zu Schwareznberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland

Nebst diesen ist noch eine Menge untergeordneter und scheinbar ausserhalb der directen Wirkungssphäre stehender Factoren unausgesetzt thätig und im Stande, solche Reibungen hervorzurufen, die nicht selten den grossartigsten Entwürfen des Feldherrn Halt gebieten, oder den Gang der Ereignisse in eine von dem ursprünglichen Plane erheblich abweichende Richtung drängen. Machte sich dies von jeher schon unter gewöhnlichen Verhältnissen so sehr fühlbar, dass die Kunst, derlei Frictionen auf das möglichst geringe Mass zu reduciren, einen hervorragenden Platz in der heutigen Kriegstechnik beansprucht, um wie viel mehr musste dies bei einem Kriege hervortreten, wo, wie in jenem von 1812, alle Verhältnisse verschoben und den divergentesten Einflüssen preisgegehen waren. Extrahirt man zunächst den Inhalt des Allianzvertrages vom 14. März, so ergibt sich hieraus, dass der Krieg schon in politischer Beziehung auf einer Basis beruhte, wie man sie kaum als möglich denken sollte: Österreich, gezwungen durch den Druck der Situation, stellte Frankreich ein bedeutendes Hilfscorps zur activen Verwendung im Kriege gegen Russland, unter der Bedingung, dass der österreichische Territorialbesitz sowohl von Frankreich, wie auch von Russland als neutral anerkannt wurde. Beide Kriegführenden acceptiren diese Bedin­gung, aus der übrigens sämmtliche Betheiligte Vortheil zu ziehen erwarten! Dass die Concurrenz so verschiedenartiger Interessen ver­wirrend auf die Situation rückwirken musste, bedarf kaum des Er- wähnens, ebenso auch, dass es hauptsächlich Österreich und Russland waren, wo die Unklarheit und Zweideutigkeit der gegenseitigen Verhältnisse zunächst und am markantesten zum Ausdrucke kamen. Weder der eine, noch der andere dieser beiden Nachbarstaaten konnte in der Sachlage, wie sie der Allianzvertrag von Paris geschaffen hatte, eine positive Bürgschaft auch nur für die nächste Zukunft erblicken; es war daher nichts natürlicher, als dass Beide alles Mögliche anwandten, um sich ausserhalb des ohnehin nur losen Rahmens des Übereinkommens, jene Sicherstellung zu schaffen, die durch den Ernst der Lage zur unbedingten Pflicht der Selbsterhaltung geworden war. Österreich war sich darüber vollständig klar, dass das Beharren Napoleon’s auf der Beistellung eines Hilfcorps weit weniger durch factischen Nutzen begründet wurde, den der Imperator aus der mili­tärischen Verwendung, dieses Corps zu ziehen hoffen konnte, als vielmehr durch das stets rege Misstrauen Napoleon’s gegen die Wiener Regierung. Indem er einen so bedeutenden Theil der Streitkräfte, welche der Friede von Wien Österreich belassen hatte, ausserhalb der Grenzen der Monarchie festhielt, und zwar unter Bedingungen, die jede positive Sicherheit des eigenen Territorialbesitzes ausschlossen, nöthigte er seinen Alliirten, fast den ganzen noch übrigen Rest seiner Armee zur unter Commando d. Fürsten Schwarzenberg im Feldzuge Napoleon I. gegen Russland. 39

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