Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1884)

Hauptmann Jihn des Generalstabs-Corps: Der Feldzug 1761 in Schlesien und Sachsen

Der Feldzug 1761 in Schlesien und Sachsen. 151 Augen habe und so viel möglich geltend mache, nichtsdestoweniger aber auch den kaiseilich russischen Herrn Generals keine Gelegenheit gebe, sich über uns zu beschweren, oder uns mit Grund der Wahrheit Schuld geben zu können, als wenn unsere Willfährigkeit zu Ausführung des von ihrem Hofe vorgeschlagenen Planes ermangelt hätte“. Mündlich hatte Caramelli ausserdem den Auftrag erhalten, mit den Russen nur schriftliche Abmachungen zu treffen und auf die ausdrückliche Erklärung derselben zu dringen, dass sie einem Angriffe der Preussen unter jeder Bedingung standhalten wollten, weil Laudon sonst jede gemeinsame Action von vornherein für werthlos hielt. Dass Laudon das Hauptgewicht auf die Vereinigung oberhalb Breslau gelegt hatte, war darin begründet, dass derselbe bei einer Vereinigung abwärts dieser Stadt, grössere Schwierigkeiten hinsichtlich der Verpflegung voraussah. Diese letztere musste nämlich durch Zufuhr aus Böhmen gedeckt werden und, mit der wachsenden Entfernung des eventuellen Ubergangspunktes der Russen von der österreichischen Grenze, wurde die durch die Verpflegstrains zurückzulegende Strecke immer grösser1). Den österreichischerseits, auf Grund des neuen Operationsplanes an die russischen Heerführer gestellten Forderungen, kamen die an den Feldmarschall Buturlin von Seite des St. Petersburger Hofes erlassenen Ausführungsbefehle zu diesem Plane2) in einer Weise ent­gegen, welche den genannten General in den Stand gesetzt hätte, für die gemeinsame Sache das Beste zu leisten. Aus den Betrachtungen über die politische und militärische Lage wusste man in St. Petersburg keinen anderen Schluss zu ziehen, „als dass jetzt die äusserste Noth- wendigkeit unumgänglich erfordere“, dass Buturlin seinen Marsch und die Operationen überhaupt so viel als möglich beschleunige. Um die schädliche Wirkung etwaiger Schwierigkeiten abzuschwächen, welche sich der projectirten Vereinigung der Armeen bei Breslau entgegen­stellen konnten, erhielt der Feldmarschall die Vollmacht, gegebenen Falls im Einverständnisse mit Laudon einen anderen, zum Ziele führenden Weg einzuschlagen, sowie den stricten Auftrag, seine Vor­wärtsbewegung selbst in dem Falle nicht im Geringsten zu verzögern, wenn Laudon vor Ankunft der Russen in Schlesien geschlagen und gezwungen würde, dieses Land gänzlich zu räumen. König Friedrich, der handgreiflich die Nothwendigkeit sieht, auf seine Erhaltung bedacht zu sein — heisst es weiter — sucht, in Ansehung der politischen Situation, nur mehr Zeit zu gewinnen; „unmöglich lassen sich daher jene üblen Folgen genugsam ausdrücken, die allein daher entstehen könnten, wenn der König von Preussen in dieser Campagne unge­schlagen davonkäme, und alle Sachen unentschieden blieben“. Dem Feld­marschall wird daher die fernere Directive ertheilt, dass, falls der König, ') Kriegs-Archiv 1761; Fase. V, 73, Acten des Laudon’schen Corps. 2) Kriegs-Archiv 1761; Fase. VI, ad 40a, Acten des Laudon’schen Corps.

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