Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Das Kriegsjahr 1683 (Mit eigener Paginirung) - Anhang

327 gab; Handgranaten bei den Grenadieren; spanische Reiter aus Balken und „Federn“ (Querstäben) bestehend, als Schutz gegen Cavallerie-Angriffe. Die Bewaffnung der Kürassiere und Dragoner bestand in Pallaschen, bei den Huszárén in krummen Säbeln, überall in zwei Sattelpistolen, bei den Kürassieren und Dragonern überdies im Carabiner; die Huszárén führten diesen nicht durchwegs. Die Bekleidung der Artillerie — am wenigsten gleichartig — war jener der Fusstruppen ähnlich. Der Artillerist trug einen Degen und in der linken Hand einen beinahe zwei Meter langen Luntenstock. Die Geschütze wurden in Karthaunen, Feldstücke, Falkaunen und Kammergeschütze ein- getheilt. (Näheres hierüber enthält Beilage II.) B. Das Landesaufgebot bestand in allen Erbländern, trug einen streng ständischen Charakter und war auf Grund der Landsturmordnung organisirt. Es stand unter Landes­hauptleuten, die Kriegsräthe zur Seite, und sich direct an den Kaiser oder dessen Generale zu wenden hatten. Das Aufgebot hatte auch die Ver­pflichtung, anderen bedrängten Kronländern zu Hilfe zu kommen. Hausansässige Bürger und Bauern waren von Amtswegen verpflichtet, ein taugliches Gewehr zu besitzen und mit diesem zu erscheinen. Die Stände hatten für die Landesverteidigung auch Artillerie und Schanzzeug zu liefern, das Aufgebot zu besolden, zu verpflegen und mit Munition zu versehen. Sie hielten zeitweise auch eigene „ständische Truppen“. C. Die Grenzeinrichtungen und ungarischen National-Milizen. Im Jahre 1683 bestand, wie schon früher, längs der türkischen Grenze eine ständige Organisation der Bevölkerung, welche dieser gegen Überlassung von Grundbesitz und sonstige Privilegien die Verpflichtung auferlegte, die Grenzen, unter vom Kaiser bestellten Befehlshabern, gegen die Türken zu schützen. Auf das Signal des Generalobersten mussten sich vom 18. Lebensjahre au alle waffenfähigen Grenzer an vorausbestimmten Orten sammeln. Anspruch auf Besoldung trat erst bei mehr als achttägiger, oder im Kriege gegen die Türken, nach mehr als vierzehntägiger Dienstleistung ausserhalb des Heimats­bezirkes ein. Die Grenzer dienten mit eigenen Gewehren und auf eigenen Pferden — nur Munition wurde vom Staate verabfolgt. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bestanden vom adriatischen Meere bis zur Save die croatische, von der Save bis zur Drau die windische, von der Drau bei Legrad bis in die Gegend von Veszprim die Batthyänyi’sche, von hier bis Komorn die Raaber, endlich auf dem linken Donau-TTfer bis in die Gegend nördlich Erlau die bergstädtische Grenze.

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