Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

Pensionäre der Provinz Holland in Amsterdam zusammen, entwarfen eine Verbindungsacte und suspendirten den Statthalter von seinen Functionen eines General-Capitäns. Bald darauf vereinigten sich mit denselben mehrere Mitglieder der Regierungen und errichteten die Conföderations-Acte oder den Bund der Siebenziger. Den diesbezüg­lichen Beschlüssen zufolge wurde die Provinz Holland in Vertheidi- gungsstand gesetzt und von Frankreich die in dem Vertrage von 1785 stipulirte Hilfe verlangt (September 1786). Inzwischen hatte der Streit der Parteien und die hiedurch her­vorgerufene revolutionäre Bewegung in Holland die ganze Aufmerk­samkeit des Berliner Hofes in Anspruch genommen. Gleich bei Aus­bruch der Unruhen hatte der Erbstatthalter an den Oheim seiner Gemalin, den König Friedrich II. sich gewandt, um durch seinen Beistand in den ererbten Rechten geschützt zu werden. In der Folge richteten der Prinz und die Prinzessin dringende Briefe nach Berlin, in welchen die erduldeten Unbilden und die Attentate auf ihre Hoheits­rechte in den düstersten Farben geschildert wurden. Diese Schilde­rungen von dem preussischen Gesandten im Haag, Herrn v. Thulemeyer, bestätigt und von dem Minister Grafen von Hertzberg in Berlin, der sich der besonderen Gunst der Prinzessin ei’freute, befürwortet, blieben nicht ohne Wirkung. Schon Anfangs 1783 hatte Friedrich II. begonnen, den General­staaten zu Gemüthe zu führen, dass die Aufrechthaltung der Prärogative des Statthalters im Interesse der Republik nothwendig sei. Jeder gute holländische Patriot müsse von dieser Wahrheit überzeugt sein. Alle Nachbarmächte scheinen gleichfalls davon durchdrungen und zeigen sich überrascht, im Schosse der Provinzen einen so gefährlichen und unzeitigen Zwist entstehen und wachsen zu sehen, dessen Folgen der Republik so verderblich werden können, als sie es anderen, in der nämlichen Lage befindlichen Staaten gewesen seien. Der preussi- sche Gesandte sei beauftragt, jede Proposition und jeden Gedanken zu bekämpfen, die geeignet wären, die gesetzmässigen Vorrechte des Statthalters einzuschränken und die seit lange bestehende Form der eingesetzten Regierung zu verändern. Es mögen die nachdrücklichsten Massnahmen ergriffen werden, die bürgerlichen Unruhen zu unter­drücken. In den nächsten Jahren 1784 bis 1786 wurden von Seite des Berliner Hofes diese warnenden Rathschläge im Haag wiederholt. Zum grössten Leidwesen müsse der König vernehmen, dass einige unruhige, ehrsüchtige und nur ihrem eigenen Vortheile nachjagende Personen fortfahren, den Prinzen-Erbstatthalter auf die feindseligste Art zu verfolgen. Die Vorrechte des Statthalters können demselben nicht willkürlich, einseitig ohne seine Einwilligung und ohne Mitwir­kung der ganzen Republik, am wenigsten aber von einzelnen Städten

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