Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Bericht des k. k. General-Majors Graf Bubna, ddo. 11. October 1808 an den Generalissimus Erzherzog Carl über die Zusammenkunft mit dem königl. preussischen Obersten Graf Goetzen in der Ottendorfer Mühle

die Zusammenkunft mit dem königl. preussischen Obersten Graf Goetzen. 91 und andern — mehrmal schon gesagten Dingen; endlich hat er mir aber eine deschiffrirte Note des Ministers Baron Stain vorgelesen, worin Graf Goetzen aufgefordert wird, zu jeder Massregel, welche Österreich gegen Frankreich unternehmen würde, kräftigst beizutragen, einstweilen im besten Einverständnisse mit uns zu verbleiben, und darauf zu dringen, dass Öster­reich sich bald erkläre; weil der gegenwärtige Zustand der Dinge in Preussen nicht länger dauern könnte. Graf Goetzen hat unaufgefordert die Echtheit und buchstäbliche Abschrift dieser Note mit seiner Ehre versichert, und ferners erkläret, dass, wenn Österreich feindselige Schritte gegen Frankreich unternimmt, er zu jeder Unternehmung, die man ihm unsererseits anweiset, bereitwillig und ohne die Befehle seines Hofes abzuwarten, zu handeln bevollmächtigt sey. Wenn Österreich in den Fall kömmt, die Anträge der Preussen benützen zu können, so muss es allerdings willkommen seyn, beym ersten Schritte gleich disponiren zu können, ohne erst nöthig zu haben, in Königsberg Unter­handlungen zu eröffnen, und über die Art und Weise der Unternehmungen zu debattiren; meines Erachtens wäre es in dem oberwähnten Falle sehr räthlich, das Recht im Allgemeinen zu disponiren, da3 ohnehin auch dem Stärkern gebührt, in Ausübung zu setzen, und boy der Bekannt­machung der Schritte, die man thun will, oder muss, zugleich dem Könige von Preussen vorzuschreiben, was man von dieser Seite unternommen und ausgeführt wissen will, denn die sonst so stolzen und prahlerischen Preussen sind nun so klein, so herabgestimmt, dass sie in diesem Augenblicke, wo sie nach Erlösung seufzen, einer im abgemessenen Tone befehlenden Erklä­rung gerne folgen werden. Nach Goetzen’s Versicherung, will der König, im Fall Österreich mit Frankreich bricht, mit der pommerischen Armee über die Weichsel Vor­dringen, mit dieser sodann gegen die Oder, nach Umständen operiren und Danzig mit der, aus altgedienten Leuten, die im Lande zerstreut sind, und aus andern Waffenfähigen, schon vorbereiteten Land-Militz bloquiren. General Blücher solle seinerseits von Collberg aus die Bewegungen des Königs secundiren, über diesen Operations-Gegenstand, und die Orga­nisation einer zweiten Armee (die ich nach der gemachten Beschreibung Land-Militz nenne), kann der königlich preussische Hauptmann Thielemann, der dermalen in Wien ist, Euer Kaiserlichen Hoheit die nähern Aufschlüsse geben, wenn Höchstdieselben es verlangen. Obwohl ich den guten Willen des Grafen von Goetzen nicht im min­desten bezweifle, und seiner Versicherung der thätigsten und kräftigsten Mitwirkung, im Falle eines Krieges vollkommen traue, so glaube ich doch Euer Kaiserlichen Hoheit im Voraus unterthänigst anzeigen zu müssen, dass man in dem ersten Momente in der Grafschaft Glatz mit nicht mehr als höchstens mit 6 Bataillons Infanterie, ungefähr 3000 Mann und mit 400 Pferd, wird disponiren können, weil die drei Festungen der unentbehr­lichsten Besatzung bedürfen. Ich zweifle aber nicht, dass nach den Einlei­tungen, die mir der Graf von Goetzen erklärt hat, es möglich sein werde, durch Sammlung der zerstreuten preussischen Soldaten, und durch Aushebung in der sehr bevölkerten Grafschaft Glatz, wo seit drei Jahren gar nicht recrutirt worden ist, den dermaligen Waffenstand um 4- bis 5000 Mann zu

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