Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)
Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution
396 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. die Rüstungen zu betreiben und denselben endlich Bestand zu verschaffen. Woran wir am meisten Mangel leiden, ist die leichte Cavallerie. Die zu ihrer Heranziehung in Galizien getroffenen Dispositionen haben keinen rechten Sinn und zeigen kein praktisches Verstand- niss. Ich weiss nicht recht, was wir bis zu ihrem Eintreffen beginnen sollen. Wir haben indessen beschlossen, Corps hei Jaromer, Königgrätz, Lobositz-Leitmeritz aufzustellen und mit der Armee die Elbe zu überschreiten, um den sich vorbereitenden Ereignissen näher zu stehen. Von der Grenze erfährt man nämlich, dass die Streitmacht des Königs von Preussen schon fast ganz vereinigt und zum Aufbruch bereit sei; auch wird versichert, dass bei Lauban in der Lausitz und selbst in Sachsen gegenwärtig schon preussische Truppen sich befänden. Ich hoffe, hierüber bald etwas Positives zu erfahren und zweifle nicht mehr daran, dass die Sache ernst werden wird. Wenn man den König von Preussen durch Briefe und Memoires noch bis Mitte Mai hinhalten könnte, so würde die Armee Euer Majestät auch besser im Stande sein, ihm die Spitze zu bieten, als augenblicklich, wo ihr noch zehn Cavallerie-Regimenter abgehen. Der gute Wille herrscht überall und dies ist viel, wenn auch nicht Alles. Nichtsdestoweniger können Sie darauf rechnen, dass das Unmögliche geschehen wird, um Euer Majestät auf das Beste zu dienen“ '). Behufs Einleitung der Unterhandlungen hatte Josef II., gleich nach seinem Eintreffen bei der Armee, an Friedrich II. ein Schreiben ddto.Olmütz 13. April 1778, gerichtet, in welchem er ihm einen Entwurf zum Vergleich über die streitige Erbfolge mittheilte. Kraft desselben sollte der König von Preussen die Giltigkeit des zwischen Österreich und Bayern am 3. Januar geschlossenen Übereinkommens, sowie die Rechtmässigkeit des dadurch erlangten und von den k. k. Truppen besetzten Gebietstheiles Bayerns anerkennen. Auch sollte der König seine Zustimmung zu dem Tausche ertheilen, den die Kaiserin mit dem Kurfürsten von der Pfalz über ganz Bayern oder einige Theile davon treffen würde. Dagegen sei Österreich bereit, die Giltigkeit der Vereinigung der fränkischen Markgrafthümer Ansbach und Bayreuth mit den preussischen Landen anzuerkennen, auch jeden Tausch derselben mit anderen Gebietstheilen unter der Voraussetzung zuzugeben, dass bei dem Austausche Alles derart geregelt würde, um jede neue unmittelbare Berührung von Österreich und Preussen zu vermeiden. Friedrich II. beantwortete schon am folgenden Tage — 14. April — aus seinem Hauptquartier Schönwalde bei Silberberg diesen Brief ausweichend, indem er der vom Kaiser vom völkerrechtlichen Standpunkte aufgeworfenen politischen Frage die in den Noten seiner Minister mit advokatischer Spitzfindigkeit angeregten und durchgeführten Rechts*) Arneth: „Maria Theresia und Josef II.“ 2. Band. Wien. 1867.