Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

352 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. Seite zur Sprache gebracht. Hingegen berührte Friedrich II. im Herbst 1772, kurz nach dem Abschlüsse des Vertrages über die Theilung Polens, diese Angelegenheit neuerdings, indem er zu dem mit Urlaub abgehenden österreichischen Gesandten van Swieten sagte: „Ich hoffe, wir werden bei den gegenwärtig bestehenden guten Beziehungen der beiden Höfe nicht stehen bleiben, sondern in eine noch engere Verbindung mit einander treten; allein man müsse von vorherein alles beseitigen, was Differenzen hervorzurufen im Stande wäre, und sich über alle die gegenseitigen Interessen tangirenden Punkte zu ver­ständigen suchen“. Im weiteren Verlaufe des Gespräches bezeichnete der König sodann die Gegenstände, über die man sich einigen müsse, erwähnte die Nachfolge in Bayreuth und Ansbach, die bayerische Succession, endlich eine etwaige Vergrösserung Österreichs gegen Venedig hin. Fürst Kaunitz hielt diese Mittheilungen des Gesandten für so wichtig, dass er am 14. Januar 1773 einen Vortrag darüber an die Kaiserin erstattete, ohne übrigens die Unterredung zum Gegenstände einer diplomatischen Auseinandersetzung zu machen. Erst im Jahre 1776 wurde von dem Staatskanzler die bayerische Erbfolgefrage ernstlich in’s Auge gefasst. Im März 1777 trat derselbe mit Kurpfalz über die gegenseitigen Ansprüche auf Bayern durch schriftlichen Meinungs­austausch in unmittelbare Unterhandlung. Kurz vorher hatte schon der Kurfürst von der Pfalz in einem Schreiben an den Fürsten Kaunitz erklärt, dass er bezüglich Jülich’s, Berg’s und der bayerischen Ange­legenheit sein volles Vertrauen in den Wiener Hof setze. Von diesem Augenblicke an begann ein lebhafter Wechsel von Schriften und Gegen­schriften zwischen Wien und Mannheim, welcher durch mündliche Erörterungen zwischen dem Staatskanzler und dem kurpfälzischen Residenten am Wiener Hofe, Freiherrn v. Ritter, die Ergänzung erhielt. Letzterer liess gelegentlich die Äusserung fallen, dass es am besten wäre, wenn Ober- und Niederbayern, die Oberpfalz mit Inbe­griff der Neubiu-gischen und Sulzbach’sclien Lande gegen ein ange­messenes Äquivalent dem Erzhause überlassen würden. Auf Grund der bisherigen Unterredungen und des vom Kurfürsten geäusserten Wunsches, ein Abkommen mit dem Wiener Hofe zu treffen, warf Fürst Kaunitz die Frage auf, ob man zu einer solchen Convention überhaupt die Hand bieten sollte. In mehreren Vorträgen vom Monate August, November und December 1777 führte er sodann aus, dass ein entscheidender Entschluss rasch gefasst werden müsste. Wollte sich Österreich blos mit Niederbayern und Mindellieim begnügen, so wären einfach die kurpfälzischen Ansprüche auf den Resttheil Bayerns anzuerkennen und von Kurpfalz die Gegenanerkennung zu erwirken. Richtete man aber sein Augenmerk auch auf die Erwerbung Oberbayerns oder gar auf die Oberpfalz nebst den Sulzbach’schen

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