Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Aus dem dreissigjährigen Kriege - Feldzugs-Disposition Wallenstein's für den Grafen Mathias Gallas pro 1633

346 Aus dem dreissigjährigen Kriege. Es sollen die Krankten so sich iezo bei den Rgtrn. befinden, in gewisse örther assigniret, auch der Vnterhalt daselbst aus den Quartieren gereicht werden; gleichergestalt will mau es auch mit denjenigen, so hernach im Veldt krankh werden, gehalten wissen. Doch sobald ein oder d. andere zur gesundheit gelange, sollen sich dieselben den nechsten wieder zu ihren Rgtrn. verfügen. Ess soll ein iedwedes Rgt. bei seinen Krankhen einen Führer vnd Veldtscherer lassen, so die Krankhen pflegen vnd Achtung auf sie geben. Ihr Röm. Kay. Mt. haben gnedigst zugelassen vnd Ihr fstl. Gdn. Ernstes befohlen, dafern ein oder anderes Rgt. ihre assignirte Contributiones in der Gütte nicht erlangen könnte, solche mit militärischer Execution zu erzwingen. Vnd weilen hieraus iedweder spüren kann, dass Ihr fstl. Gnaden gerne sehen damit ein iedweder seine Contributiones bekommen vnd gemessen vermöge, also getrosten sie sich, ess werden hingegen die Hr. Oberste, Rit- meister vnd Haubtleute sich befleissen, ihre Rgtr. vnd Comp, complet vnd wohl armirt zu halten vnd sonderlich unter dem Fussvolk die besten Knecht von den Comp, zu Doppelsöldnern bestellen, dieselben auch mit einem Vorder- theil versehen vnd, wo nicht allen, doch zum wenigsten die Ersten drey oder vier Glieder bei iedweder Comp, also zu bewehren, wie das Ihr fstl. Gnaden hiebevor solches ihnen anbefohlen haben. So soll auch kein Ilaubtmann oder anderer Befehlichshaber zu Fuss sich unterstehen Stiffel oder Sporen zu tragen. Ihr fstl. Gdn. hoffen, es werden die alten Rgtr. ihre Stuck, so man ihnen gegeben, noch bei Händen haben, wo nicht, begehren sie zu wissen, wo sie dieselbigen verlassen, und sollen sie sich umb andere melden. Die verordneten Wagen mit dem Schanzzeug sollen die Rgtr. in gutte obacht nehmen, damit man sie im Fall der not haben vnd gebrauchen kann. Es wird auch von Ihr fstl. Gdn. verbothen, dass kein Officirer oder Soldat, kein ander Veldtzeichen als Rothfarb oder aber gar keines tragen solle. Ein iedwedes Rgt. wann es wird anfangen zu marschiren, solle sich auf 8 Tage mit Profiant versehen etc. Wonach sich ein ieder zu richten wissen wird. Feldzugs- Disposition Wallenstein’s für den Grafen Mathias Gallas pro 1633. (Aufzeichnung von der Hand Colloredo’s.) Ihr fürstl. gnaden herrn generalissimi gnädige Meinung, ist ihr Excellenc Hr. feldmarschall graffen Gallas zu berichten. 1. dass er sein rendevu zuhe Nais (Neisse) nehmen soldt, aber nit eher, bis ihr frstl. Gnaden auffgebrocheu sain, fihlweniger marschiren oder den faint moviren, ehe als ihr frstl. Gnaden in vollem Marsch auff den faindt sain. 2. weil ihr fstl. Gdn. ofensive zu gehen resoluirt sain, entweder zwischen den faindt hinainkhummen u. ehe er sich samlet rumpiren, oder wo er bai- samen undt steht, zu schlagen oder zu zwingen ain posto zu nehmen, darinnen er auss nott crepiren muss, also wirdt Hr. Gallas sich auf der andern saiten der Oder bei Cosel begeben undt in sain Marsch dem faindt volgen undt stringiren, doch mit solcher Vorsichtigkeit, dass er ihm nit zu nahe khumme, dass sich der faindt gähling auch über die Oder begeben khunt undt ihm

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