Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)

Moriz v. Angeli, Major im k. k. Kriegs Archive: Der Krieg mit der Pforte 1736 bis 1739 - IV. Der Feldzug 1739 und der Friede von Belgrad

474 Der Krieg mit der Pforte 1736—39. seine Instruction hinausgegangen sei. Unmittelbar nacli Einlangen der Gutachten ging ein Courier an Neipperg ab, welcher ihm den gemessenen Befehl zu überbringen hatte, unter keiner Bedingung in seinen Zugeständnissen über die Grenzen des Ultimatums vom 11. März hinauszugehen, eventuell die Verhandlungen abzubrechen. Die Depesche wurde am 28. August von Feldmarschall Wallis an Neipperg weiter- expedirt, welch’ Letzterer aber behauptet, sie nie erhalten zu haben, und es ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass sie von den Türken rückbehalten wurde. Wie dem nun auch sei, das Verhängniss liess sich nicht mehr bannen; am 1. September 1739 wurden im Zelte des französischen Gesandten die Präliminarien eines Friedens unterschrieben, der Öster­reich aus jenen Gebieten verdrängte, welche seit Jahrhunderten der Schauplatz seiner edelsten Tradition, der erhebendsten Thaten der Christenheit waren. Die fünf Artikel dieser Präliminarien überlieferten den Besitz Öster­reichs in Bosnien, Serbien und der Walachei der Pforte, Belgrad wurde mit der Enceinte, wie sie 1717 bestand, nebst allen seit jener Zeit hergestellten Neu- und Zubauten, insoferne sie mit jener untrennbar verbunden waren, nebst allen öffentlichen und Privatbauten den Türken überlassen. Die übrigen fortificatorischen Neubauten, sowohl der Stadt als der Citadelle, bis einschliesslich des bedeckten Weges, dann die detachirten Werke jenseits der Donau und der Save wurden gesprengt. In gleicher Weise wurde auch Sabac übergeben, jedoch blieb, was sich in beiden Plätzen an Geschütz, Munition, Proviant und anderem beweglichen Ararialgut befand, desgleichen auch die Kriegs­und sonst zur Armee gehörigen Schiffe auf beiden Flüssen, Eigenthum des Kaisers. Serbien wurde an die Türkei abgetreten, so dass die Donau und Save fortan die Grenze bildeten. Hinsichtlich Bosniens wurden die Grenzen nach den Stipulationen des Carlowitzer Friedens wieder hergestellt. Desgleichen trat der Kaiser seinen Besitz in der Walachei, sammt dem dort erbauten Fort Perischan an die Pforte ab, welch’ letzteres geschleift wurde und von den Türken nicht mehr aufgebaut werden durfte. Ganz unglaubliche Bestimmungen enthält der Artikel 5, welcher Orsova betrifft, — dasselbe Orsova, hinsichtlich dessen FZM. Graf Neipperg in seinem Gutachten vom 8. October 1738 peremptorisch geäussert hatte, dass man sich in keine Friedensverhandlungen ein­lassen und lieber im nächsten Jahre den Krieg fortsetzen solle, ehe man Orsova unzerstört den Feinden überlasse. Nun spricht Artikel 5 die Insel und Festung Orsova unzerstört der Pforte zu, während dem

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