Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Beigabe (1879)

20 Eine Erwiderung auf die in der „Allgemeinen Militär-Zeitung“ erschienene Materials wurden, wie oben zur Evidenz nachgewiesen, nicht be­gangen; im Gegentheile, die Heeres-Verwaltung hatte ein ganz rich­tiges Verständniss für das Nothwendige. Aber nicht blos bezüglich der Cavallerie, sondern auch der bei der k. k. Infanterie üblich gewesenen Ausbildungs-Methode musste die „Charakteristik“ irren, weil sie dem „Veteran“ zu grosse Autorität zugestand. Gerade in der dem siebenjährigen Kriege vorangegangenen Zeitepoche hatte die österreichische Armee mit verschiedenartigen Gegnern während einer langen Reihe von Jahren zu kämpfen. Selbst wenn nicht ein Prinz Eugen, Traun, Khevenhüller u. s. w. die Lehrmeister gewesen wären, hätte man den hohen Werth „der Kenntniss des Ladens und Abfeuerns des Gewehres für den Soldaten“ würdigen lernen müssen. Abgesehen davon, dass in den österreichischen Acten sich nicht der leiseste Anhaltspunkt findet, welcher auf die Erzählung des „Veterans“ hindeuten würde: „dass 1758 in manchen Regimentern 200—300 Mann, als noch zu ungeübt in der Chargirung, nicht am Kampfe theilnehmen konnten“, so ist diese Argumentation so hinfällig, dass sie kaum einer Widerlegung bedarf. Die Recruten traten gewiss nicht aus ihrem Heimatsdorfe unmittelbar in die Reihen der zur Schlacht rangirten Armee. Im Gegentheile lag stets zwischen beidem ein Zeitraum, mehr als aus­reichend, dem Recruten die Chargirgriffe beizubringen. Und dies ist gewiss wenigstens zur äussersten Noth nie verabsäumt worden. Indessen, selbst die Richtigkeit jener Angaben vorausgesetzt, so würden sie eher zu Gunsten der damaligen Heeres-Einrichtungen in Österreich sprechen. 200—300 Mann bei manchem Regiment wegen ungenügender Abrichtung nicht am Kampfe theilnehmen lassen und die Zahl der Streitbaren um ebensoviel verringern, beweist doch in erster Linie, dass auf gute und möglichst vollständige Ausbildung des Soldaten hoher Werth gelegt wird. In Vorstehendem dürften wohl jene abträglichen Bemerkungen, welche die „Charakteristik“ bezüglich der österreichischen Armee (während der Zeit des siebenjährigen Krieges) enthält, im Wesent­lichen widerlegt sein. Es erübrigt nur mehr, die Auslassungen über Loudon und über die sächsische Armee ein wenig zu beleuchten. Die Bemerkung: „Loudon habe seinem Ruhme dadurch ge­schadet, dass er die Plünderungen von Landshut und Schweidnitz nicht mit geeigneten und energischen Mitteln verhinderte“, dürfte

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