Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)
Anhang
Anhang. Seit der Pacification Bosniens und der Hercegovina im Jahre 1878 waren noch nicht alle, Oesterreich - Ungarn berührende Bestimmungen des Vertrages von Berlin durchgeführt. Es erübrigte noch für das Jahr 1879 die Uebernahme des Gebietes von Spizza und die Besetzung von Theilen des Paschaliks von Novibazar. Besetzung des Gebietes von Spizza (Spie) durch k. k. Truppen. Im Mai des Jahres 1879. Das durch den Vertrag von Berlin *) Oesterreich-Ungarn zugesprochene Gebiet von Spizza schliesst sich mit etwa 40Dkm Flächeninhalt als ein 2—5km breiter Küstenstrich an Dalmatiens Südgrenze an und reicht, im Osten und Süden an Montenegro grenzend, bis hart an die Rhede von Antivari. Die Abfälle des Suturman - Gebirges, in den Obertheilen steil geformt und kahl, treten im Westen mit flachen meist bebauten Füssen an jene Senkung heran, durch welche die wichtige Verbindung von Misié nach dem Hauptorte des Gebietes: Sutomore, führt. Bis zur Rhede von Spizza „Valle Spizza“, wo jenes etwa 2000 Schritte breite Thal sich öffnet, bilden längs der Küste einzelne felsige Berggruppen die Einfassung, während im Süden des Bezirkes die Abfälle des Suturman unmittelbar an die See herantreten, längs dieser dem Ackerbau nur einen schmalen Saum frcilassend. Verhältnissmässig zahlreich sind die in meist tief eingeschnittenen felsigen Rinnsalen fliessenden Gebirgsbäche. Längs der Küste ist das Wasser seicht, die Ankerstellen sind weit vom Lande entfernt, die Brandung oft heftig, daher Landungen schwierig. Selbst die „Valle Spizza“ gewährt grösseren Schiffen nur mangelhaften Schutz. Das Wegnetz besteht, abgesehen von jenem Reitwege, der von Misié über Sutomore nach Antivari führt, fast nur aus Fusssteigen, und selbst die oberwähnte Hauptverbindung ist für beladene Trag- thiere stellenweise impracticabel. *) Vertrag vom 18. Juli 1878, §. 29, Absatz 3.