Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)
Einleitung
28 Vorgeschichte. Absichten in Bezug auf die Gesammtheit des Reiches im Sinne des Iradé vom 2. October und des Fermans vom 12. December bekräftige, und dass sie gleichzeitig den Mächten auch die Annahme der oben erwähnten Punkte notificire, welche die Pacification der aufständischen Provinzen zum besonderen Zwecke haben.“ „Ohne Zweifel würden die Christen durch dieses Mittel nicht die Form der Garantie erhalten, welche sie augenblicklich zu beanspruchen scheinen, aber sie würden eine verhältnissmässige Sicherheit in der Thatsache selbst finden, dass die octroyirten Reformen von den Mächten als unerlässlich anerkannt worden wären, und dass die Pforte Europa gegenüber die Verpflichtung übernommen hätte, sie in Vollzug zu setzen.“ „So weit die aus einem vorhergängigen Ideenaustausche zwischen den Cabineten von Oesterreich-Ungarn, Russland und Deutschland hervorgegangene feste Ueberzeugung.“ „Wenn, wie ich hoffe, die Ansichten der übrigen Cabinete den unseren begegnen, würden wir denselben aus Rücksicht auf die Würde und Unabhängigkeit der Pforte vorschlagen, unsere Rathschläge an letztere nicht in Form einer Collectivnote zu richten, sondern uns darauf zu beschränken, unsere Vertreter in Constantinopel aufzufordern, gemeinschaftlich und in identischer Weise bei der Regierung des Sultans in dem eben entwickelten Sinne vorzugehen.“ Der in obiger Denkschrift des Grafen Andrássy zu wiederholten Malen erwähnte kaiserliche Ferman vom 12. December hatte die Aus- fühi’ungsbestimmungen über Gerichts- und Verwaltungsreformen enthalten. Nichtsdestoweniger hob, bald nach Ueberreichung des von Oesterreich - Ungarn im Einvernehmen mit den übrigen Signatarmächten der Pforte vorgezeichneten Reform-Programmes, letztere alle bisher noch fortbestandenen Einschränkungen der Erwerbs- und Besitzfähigkeit der Christen in Bezug auf unbewegliches Eigenthum auf. Unter Abschaffung aller entgegenstehenden gewohnheitsrechtlichen Normen verfügte das neue Gesetz in seinen beiden ersten Artikeln die vollkommene Gleichstellung der Muselmanen und Nicht-Muselmanen in Betreff sämmtlicher auf das unbewegliche Eigenthum bezughabenden Rechtsverhältnisse. Das Pacificationswerk in der Hercegovina schritt indessen vorwärts. Ausser der Diplomatie wirkten noch türkische Regierungs- Commissäre, der Oberbefehlshaber der ottomanischen Streitkräfte in der Hercegovina, Mukhtar Pascha, der Vali dieser Provinz, Ali Pascha, ferner der Statthalter von Dalmatien, FZM. Freiherr v. Rodic, sämmt- liche k. u. k. Consular-Agenten und Behörden der angrenzenden Gebiete im gegenseitigen Einverständniss, einerseits um die Pforte sowohl, als ihre immer mehr zur Action drängenden Vasallenstaaten vor unbesonnenen Schritten und Uebereilungen zurückzuhalten, andererseits um die Insurgenten zur Niederlegung der Waffen und Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen. Im Verlaufe der Monate März und April, ja selbst bis in den Mai hinein fanden Besprechungen zwischen FZM. v. Rodic, Mukhtar und Ali Pascha in Ragusa, mit den Insurgenten-