Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)

Einleitung

Vorgeschichte. 9 In der Periode von 1815 bis 1830 überstieg der gerichtlich erho­bene Werth des von Seite der bosnischen Türken den Grenzlanden durch Kaub und Verwüstung zugefügten Schadens allein die Summe von 9 Millionen Gulden. Behufs Einführung der Reformen des Tansimats und Unterwer­fung der Rebellen in Bosnien und der Hercegovina erhielt der Seras­kier Omer Pascha im Jahre 1850 den Oberbefehl über die in Rume- lien zusammengezogenen ottomanischen Streitkräfte von 30.000 bis 40.000 Mann, die nach und nach auf 60.000 Mann verstärkt wurden. Mit dieser Armee rückte der Serdar in Bosnien ein, besiegte die Auf­ständischen am 30. October bei 2epöe, Hess einen grossen Theil der­selben über die Klinge springen, einen andern, worunter auch Begs, Agas und Spahis waren, in der Bosna ertränken. Ueberhaupt wurden alle mit den Waffen in der Hand ergriffenen Insurgenten niedergemacht. Von £epce wandte sich Omer Pascha gegen die bei Gradacac stehenden Rebellen, schlug sie in einem verzweifelten Treffen aufs neue und rückte sodann auf Mostar, das sich ihm ergab. Nach diesen Niederlagen flüchteten sich viele Insurgenten mit ihrem Führer Kavas Pascha nach Oesterreich und damit schien der Aufstand unterdrückt zu sein. Doch schon einen Monat darauf (März 1851) fand eine aber­malige Erhebung statt, die durch das Gefecht bei Jaice zu Boden geworfen wurde. Der türkische Feldherr ergriff nun die strengsten Massnahmen zur Befestigung der Herrschaft der Pforte, indem er die Vorrechte des Adels mit der Lehensherrschaft ab schaffte, eine neue Landesverwaltung einführte und alle Christen entwaffnen Hess. Im Allgemeinen wurden letztere in einer Weise bedrückt und durch Steuern belastet, dass viele nach Oesterreich auswanderten und hie­durch zum Theil jene Spannung zwischen den benachbarten Kaiser­mächten hervorriefen, der zufolge im Januar 1853 der FML. Graf Leiningen als ausserordentlicher österreichischer Gesandter in Constan- tinopel auftrat und 50.000 Mann k. k. Truppen an der türkischen Grenze zusammengezogen wurden. Eingedenk der vielen Kriege zwischen Russland und der Türkei und der immerwährenden Unruhen, deren Schauplatz die von Christen und Muselmanen gemeinschaftlich bevölkerten Provinzen des osmani- schen Reiches waren, verständigten sich nach Beendigung des orien­talischen Krieges von 1853—55 die Mächte unter einander, behufs Hintanhaltung einseitiger Einmischungen in die innern Angelegenheiten der Türkei und Verbesserung des Looses der Christen. Diesem Ein- verständniss der Mächte wurde in dem Pariser Friedensvertrag vom 30. März 1856 in folgenden Artikeln Ausdruck gegeben: Art. VII. Ihre Majestäten etc. erklären die hohe Pforte der Vortheile des öffentlichen europäischen Rechts und der europäischen Staatengemeinschaft (concert) theilhaftig. Sie verpflichten sich, die Unabhängigkeit und den Territorial-Bestand des osmanischen Reiches zu achten, garantiren gemeinschaftlich die genaue Einhaltung dieser Verpflichtung und werden demgemäss jeden Act, der selbe beeinträch­tigen könnte, als eine Frage von allgemeinem Interesse betrachten.

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