Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

48 Das Bildungswesen im österreichischen Heere Gegen Ende des zweiten Zeitabschnittes vereinigten sich alle Ansichten dahin, dass „öffentliche Erziehungsanstalten eines grossen Staates nicht wie jene einer Privaterziehung sein können“, dass „die Wirthschaft den Regimentern entwunden, und das Erziehungshauswesen auf eine gemeinsame Oberleitung basirt“ werden müsse '). Und so war jene Reform vorbereitet, die in dem nächstfolgenden dritten Zeitabschnitte sich thatsächlich vollzog. Das Erziehungshaus­wesen hatte sich aber nicht blos in der Armee, sondern auch in dem Volke eingeleht und war mit beiden verwachsen. Die Bürger mancher Orte, in denen solche Institute waren, sprachen mit Stolz von „ihrem Stift“, und deren Herzensgüte liess den Knaben häufig wesentliche materielle Vortheile zukommen. Gegen Ende des zweiten Zeitabschnittes befand sich darum, und unter dem Ein­flüsse mancher bereits wesentlich in der wissenschaftlichen Bildung fort­geschrittenen Commandanten, ein Theil der Regiments-Erziehungshäuser in günstigem Zustande. Nichtsdestoweniger mussten sie beseitigt werden, denn der Boden war für sie allmälig entschwunden. Bei den Reform vor schlagen wurde, und zwar mit Recht, der Vortheil für den Staat in den Vordergrund gestellt: „Die Regiments- Knaben-Erziehungshäuser sind eigentlich mehr Versorgungs- als Unter­richtsanstalten“; . . „es darf darum nicht Wunder nehmen, dass der Nutzen, den die Armee aus diesen Instituten zieht, ein sehr beschränkter ist, da kaum */, der Aufgenommenen als kriegsdienst­tauglich in die Armee treten“ 2). d) Die Ober- und Unter-Erziehungshäuser. Im Jahre 1852 waren 12 Unter- und „12 Ober-Militär-Erziehungs- häuser in Aussicht genommen“. In erstere, mit einem vierjährigen Curse, sollten Knaben nach vollendetem 7. Jahre aufgenommen, und bei der Aus­musterung die Besten in die Cadeten-Institute, die übrigen in die Ober-Erziehungshäuser übersetzt werden. In letztere traten die Zöglinge nach vollendetem 11. Jahre (oder direct aus dem Elternhause nach abgelegter Prüfung). Der Curs war mit 6 Jahren, und zwar mit 4 Jahren für die Theorie und 2 Jahren für die Praxis bemessen, nach dessen Beendigung die Zöglinge je nach dem Grade ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse als Unterofficiere oder Gemeine in die Armee traten­Eine gewisse Anzahl war aber schon nach dem 4. Jahre in die Cavallerie-, Artillerie-, Genie- und Pionnior-Stabsschulen zu übersetzen 3). Der allmälige Übergang von den Regiments-Knaben-Erziehungs- häusern zur neuen Institution fand in der Weise statt, dass in ersterer *) Staatsräthliche Militär-Section (Kriegs-Archiv). 2) General-Adjutantur Sr. Majestät, 797, Adjt-, 1852. 3) Armee-Verordnungsblatt Nr. 14 vom 14. Februar 1852.

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