Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 2. (1877)
Die Neben-Operationen im Feldzuge 1859 in Italien
88 Die Neben-Operationen im Feldzuge 1859 in Italien. Schlick den Oberbefehl über die Küstenvertheidigung, welche die IV. Armee — 10. und 15. Armee-Corps — umfasste. Triest sollte im Falle eines feindlichen Angriffes von den Truppen geräumt, sämmtliches Marine-Material und Steinkohlen zurückgelassen, und dem Feinde nur verwehrt werden, von dort weiter in’s Land einzudringen. Gr. d. C. Graf Schlick theilte die Anschauungen, welche den diesbezüglichen Directiven zu Grunde lagen, nicht und bat, indem er in einem Berichte an das Allerhöchste Armee-Ober-Commando die Nachtheile derselben entwickelte, um die Genehmigung, Triest für jeden Fall aufs Ausserste vertheidigen zu dürfen *). Der im Sinne der ursprünglichen Instruction abgefasste Bescheid veranlasste den G. d. C. Grafen Schlick zur Wiederholung seiner Bitte, mit dem Bemerken, dass er sich bis zur Erledigung derselben nur von den Interessen Seiner Majestät, den Rücksichten für die Armee und für seine eigene militärische Ehre werde leiten lassen. Die hierauf erfolgte Antwort gestattete, Triest gegen Insulte einzelner Schiffe zu vertheidigen, befahl aber, bei einem grösseren Angriffe die Stadt zu räumen. Bei Triest, Adelsberg, Pola, im croatischen Litorale und dessen Hinterlande waren die nöthigen Befestigungen Mitte Juli vollendet, und es standen zur theilweisen Besetzung jener bei Triest ausser den k. k. Truppen noch 1000 Mann der dortigen Territorial-Miliz in Verwendung. Am 6. Juni rückte auch der Rest des 10. Armee-Corps zur Verstärkung der I. Armee nach Mantua ab, und die Division Schiller blieb allein bei der IV. Armee zurück. Letztere bestand in der Folge aus den zum 15. Armee-Corps gehörigen Brigaden Pichl und Mesko, dann der selbständigen Division Schiller mit den Brigaden Véver, Ahsbas und Giersig. Von der am 14. Juni hinzugekommenen Division Ripp mit den Brigaden Erzherzog Heinrich und Schneider gieng erstere, jedoch unter Commando des GM. Schneider, sogleich wieder zur Verstärkung der Besatzung nach Venedig ä). Am 15. Juni übernahm G. d. C. Graf Schlick das Commando der II. Armee und hatte den FML. Grafen Degenfeld zum Nachfolger im Commando der IV. Armee. Ein vom FML. Grafen Degenfeld unter dem 20. Juni gestellter Antrag auf Überweisung der Vertheidigung des croatischen Litorale an das General-Commando in Agram fand keine Berücksichtigung. Wir können es uns nicht versagen, bei diesem Anlasse auf den hochinteressanten Bericht des G. d. C. Grafen Schlick über die Vertheidigungs-Verhältnisse Triests aufmerksam zu machen; siehe „Der Krieg in Italien 1859“, III. Band, pag. 209 und 210. 2) Gegen Ende Mai begann bei den Truppen italienischer Nationalität die Desertion einzureissen und nahm so überhand, dass das Standrecht publicirt und die Rücksendung dieser Truppen verfügt werden musste.