Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)

Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Heinrich Du Val Graf von Dampierre, Freiherr von Mondrovillia, kaiserlicher General-Feldwachtmeister, Kämmerer, Kriegsrath, Ritter des Ordens de Santa Militia und Oberst-Inhaber eines Cürassier-Regiments. Ein Beitrag zur Geschichte der I. Periode des dreissigjährigen Krieges

Heinrich Du Val Graf von Dampierre. 89 so Wir zu seiner Person tragen, zu einem Obristen über fünfhundert wohlgerüste Cürassier- und Arquebusier-Pferde, auf des Grosskerzog von Toskana Bezahlung, angenommen und bestellt und Uns hierauf nachfolgender Gestalt verglichen haben: Solle demnach er, Graf von Dampierre, als Obrist jetzt alsbald fünfhundert wohlgerüste Cürassier- und Arquebusier-Reiter, als nämlich zweihundert Cürassier- und dann die andern dreihundert Arquebusier- Reiter von deutschen und ausländischen Nationen, darunter keine Ungarn noch Kroaten sein sollen, welche alle und jeder insonderheit, sowohl an Personen als Rüstung, tauglich und mit guten Rossen, Seiten­wehren und Stechern, deren sie sich wider den Feind zur Notthurft gebrauchen könnten, einer langen und einer kurzen Feuerbüchse, und anderen dieser Reiterei gewöhnlichen Rüstungen, wohlgeputzt und versehen sein sollen, unter fünf gleiche Compagnien dergestalt, dass jede einhundert Pferd stark, auch neben ihm, Obristen, noch andere wohlerfahrene vier Rittmeister dazu bestellt sein, werben, dieselben förderlich in Be­reitschaft bringen, und damit, aufs ehest sein kann, auf dem Muster­platz, den Wir ihm werden benennen und geben, oder aber im andern Weg anstatt dessen Uns vergleichen lassen, erscheinen, und obligirt sein, dass, so bald er Obrister oder ein oder mehr seiner Rittmeister mit hundert Pferd gefasst und aufkommen, dieselben uner­wartet der andern Compagnien noch mangelnden Pferde Zusammen­kunft, mustern, und wohin dieselben vonnöthen und Wir befehlen würden, führen zu lassen, folgends von dem Tag der Musterung an drei Monat lang, jedes dem Kriegsbrauch nach, per dreissig Tag gerechnet, und nach Ausgang derselben, so lange Wir sein und seiner Reiter bedürfen werden, ohn einige Weigerung, mit völliger und getheilter Anzahl, auch ganzen und halben Compagnien oder rotten­weise, wie es die Notthurft erfordern möchte, zu Feld und in Be­satzungen, oder wohin sie geschafft werden, wider alle Unsere Feinde, getreulich, redlich und aufrichtig, Unserem in sie gesetzten Vertrauen nach dienen, und sich in allen fürfallenden Kriegssachen, Handlungen und Geschäften der Notthurft nach, zu Unserem Dienst gutwillig und gehorsamst gebrauchen lassen, und sollen der Obrist, wie auch die Rittmeister sammt ihren unterhabenden Reitern ihr Aufsehen, Gehorsam und Respect, erstlich auf Uns, folgends auf den, so wir ihnen zum Haupt vorstellen werden, wer es auch sein würde, haben, deme oder denselben gehorsamen, was ihnen und den Reitern in Kriegs- und anderen ehrlichen Sachen von einer zur andern Zeit auferlegt würde, und redlichen Kriegsleuten zusteht und gebührt, dasselbe bei Tag und Nacht, wohlbedächtig, emsig, treulich und alles Fleisses verrichten, auch in allen Unseren und der Unsrigen Nachtheil und Schaden wahren und aller Möglichkeit nach abwenden, den Nutzen und Frommen aber betrachten und summarie alles das thun, bedenken und handeln

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