Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)

Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers

12 Uber die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers. Feld gerückt ist. Diese in bündigster Form zu haltenden und in kleiner Schrift zu druckenden Angaben, sowie jene über die Art der Aus­bildung, der Remontirung, der Uniformirung der Truppen, der Auf­rechthaltung der Disciplin , endlich ihre Kampfweise in der geschil­derten Epoche dienen zur genauen Beurtheilung der Leistungen des Regiments im Laufe eines Krieges, und findet man dadurch über manche anscheinend unerklärbare Begebenheiten Aufschluss. Alle wich­tigen Veränderungen in dieser Beziehung sind vor den grösseren Epochen übersichtlich darzustellen. Ist der Leser auf diese Weise mit der Verfassung und dem Zustande des Regiments bekannt gemacht worden, so kann nunmehr die Darstellung der Ereignisse folgen. Diese soll eine kurze Schilderung der Lage und Stärke der beiderseitigen Heere vor jedem Feldzuge enthalten. Die Darlegung der politischen und strategischen Verhältnisse und der zur Verfügung gestandenen Mittel soll nur in den möglichst engsten Grenzen ge­halten sein. Die Hauptbewegungen dürfen nur in grossen Zügen erscheinen, dagegen sind diejenigen Actionen ausführlicher zu geben, bei welchen das Regiment mitgewirkt hat; doch darf das wechselseitige Ineinander­greifen nicht verloren gehen. Schlacht- und Gefechtsfelder werden insoweit beschrieben, als es den Bereich betrifft, in welchem das Regiment zur Action gelangte. Die Stellungen der beiden Heere sind nur kurz, jene der Heereskörper, unter denen das Regiment sich befand, mehr im Detail anzugeben. Hingegen ist dasjenige genau zu schildern, was jedes Bataillon, jede kleinere Abtheilung des Regiments geleistet; denn nur die Regimentsgeschichte allein ist es, in welcher diese verdienstlichen Leistungen ausführlich festgehalten werden können. Ganz besondere Aufmerksamkeit wende daher der Geschicht­schreiber an, um grössere und kleinere Waffenthaten, ergreifende und erhebende charakteristische Züge von Muth, Geistesgegenwart und Geschick der einzelnen Mitstreiter des Regiments — jedweden Ranges und Standes — herauszuheben. Beweise hoher Pflichttreue, hervor­ragender Tapferkeit und Aufopferung, als Vorbilder für künftige Zeiten, können nicht ausführlich und umständlich genug beschrie­ben werden. Ein Act gerechter Verpflichtung ist es dann , auch diejenigen Personen eines fremden Truppenkörpers zu erwähnen, welche in Ver­bindung mit dem Regimente nennenswerthe Leistungen vollbrachten. Die Aufzählung der Verluste des Regiments und der von selbem etwa eroberten Kanonen, Fahnen und anderen Trophäen beschliesst die Schilderung der Actionen. Auch der Verdienste der abcomman- dirten Officiere darf nicht vergessen werden, welche , ohne an den

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