Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)
Österreichs Kriege seit 1495. Chronologische Zusammenstellung des Schlachten, Gefechte, Belagerungen etc., an welchen kaiserliche Truppen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen entweder allein, oder mit ihren Alliirten theilgenommen haben - Moriz Edlen von Angeli: Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart
Der Kriegsrath und seine Bedeutung in der Gegenwart. 109 Ein solcher Fall trat ein, als 1870 durch die Erfolge der deutschen Heere am Rhein und an der Mosel, die französische Feld-Armee nahezu vernichtet war, und der Feind, die natürlichen Defensionslinien Frankreichs überschreitend, in das Innere des Landes vordrang. Die Basis des Krieges und alle Voraussetzungen, sowohl in militärischer als politscher Beziehung, waren hiedurch in einem solchen Grade erschüttert, dass Napoleon III. am 17. August in Chalons einen Kriegsrath abzuhalten sich veranlasst fand, der mit Rücksicht auf die Lage im Allgemeinen, die Kriegs-Operationen neu basirte. 2. In Fällen, wo mit Rücksicht auf einen anzuhoffenden bedeutenden Erfolg oder andere strategische Consequenzen grösster Tragweite, die durchgreifende Änderung einer bereits definitiv beschlossenen Operation angezeigt erscheint. Es wird hier nur das Eintreten ausserordentlicher, sich jeder Vorausberechnung entziehender Eventualitäten Veranlassung sein können, dass der Feldherr, so zu sagen im letzten Momente, die Meinung seiner Räthe abverlangt: wie z. B. 1870 vor der Schlacht bei Sedan. Der Angriff war bereits endgiltig für den 2. September festgesetzt, wurde jedoch in Folge eines am 31. August auf dem Wege zwischen Chenéry und Vendresse vom König Wilhelm mit dem Kronprinzen von Preussen, dann den Generälen Mo 11ke und Blumenthal gehaltenen Kriegsrathes auf den 1. September verlegt. 3. Wenn dem Oberbefehlshaber von Seite der regierenden Macht solche Befehle zugehen, deren Ausführung mit den thatsächlichen Verhältnissen am Kriegsschauplätze im Widerspruche steht und voraussichtlich eine Gefährdung des Heeres und der politischen Lage des Landes in sich schliessen würde. Marschall Mac Mahon befand sich 1870 in ähnlicher Lage vor seinem Marsche von Chalons gegen Metz. Es wäre hier jedenfalls vortheil- hafter für Frankreich gewesen, hätte der Marschall den ihm aus Paris zukommenden, widersprechenden Befehlen, welche weder mit den taktischen, noch mit den strategischen Verhältnissen in Einklang zu bringen waren, das Votum eines Kriegsrathes entgegengestellt, statt in Befolgung dieser Befehle, die er am Ende doch nicht vollkommen durchführen konnte, die Armee einer voraussichtlichen Katastrophe entgegen zu führen. 4. Wenn sich während des G-anges einer, entweder in Folge des Befehles der regierenden Macht angetretenen, oder durch die allgemeine Lage gebieterisch geforderten Operation, die Verhältnisse unerwartet derart compliciren, dass sie nicht nur die Fortführung des unter zwingenden Umständen begonnenen Unternehmens unmöglich machen, sondern auch den Bestand der Armee in' solchem Masse gefährden dass deren Erhaltung alle andern Rücksichten überwiegt. Es kann der Fall ein treten, dass eine durchaus nothwendi, g Operation dennoch unterbrochen werden muss, um die dem Lande noch