Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 17. (Wien, 1823)
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375 Granz-Gl'undgesetze Grunz Grundgesetze 276 Gränz- Grundgesetze, Bestrafung der ohne Bewilligung aus einer in eine andere Haus » Commumon üversie- delien Granzer Bd. 9, S. 179, §. 9990. — — die in Häuser zurück»retenden Officiere und Beamten erhalten die Rechte obligater Gräuzer Dd. 9, S. 179, §• 9994 — — Hausestöchter, wie bey Heirathen hinsichtlich der Ausst attung zu behandeln Bd. 9 , S. 179, $' 9,996. — — Töchter dürfen in das Provinziale ausheirathen und dienen Bd. 9, S. >79, §. 9997. — — bey Hinausheirakhung der Witwen in daS Provin ziale sind die männlichen Kinder zurück zu lassen Bd. 9, S. 179, §• 9998. — — Witwen (Ausländer) an solche findet die Abreichung des Dienst-Gratiale nicht Statt Ld. 9. S. 179, §-9999— — alle waffenfähige Mannschaft ist dienstpflichtig Bd. 9, 180, §. 10000. — — die in selber poßessionirten adeligen' Individuen unterliegen der Grund - Tax - Entrichtung, Aeranal - Arbeits- Schuldigkeit oder Reluirung derselben, dann der Mi- liräc - Dienstpflichtigkeit Bd. 9, S. i56, §. 9882. Bd. 9, S. 180, §. 10008. — — wann die Entlassung der Adeligen aus der Gränze nach dem Provinciák - Gebiethe Statt finden kann Bd. 9, S. 180, §. 10004. — — in Kriegözeken sind die Söhne der griechischen Geistlichkeit militäcdienstpflichtlg Bd. 9, S. 181, §. 1 ooo5. — — wie die waffenfähige Mannschaft zu verwenden Bd. 9, S. 181, §. 10007. — — Soldaten, welche bcy der Wirkhschaft nvthwendiq sind, Elmmen auch in Kricgszeiten abzulösen Bd. 9, S. >81, 10008. — — wie die auf dem Cordon oder sonst verwendet werdenden zu verpflegen Bd. 9, S. 181, §, 10009. — — Dienst - Eonstilur ivum, worin solches im Frieden besteht Bd. 9. S. 181, §. 10011. — — Dienstmann, was ein solcher an Montur, Munition, dann Lederwerks - Sorten zu erhalten Bd. 9 , S> 181, §. 10012. — — Mannschaft der Reserve-Bataillone, MonturS Aequivalent für dieselbe Bd. 9, S. 184, §. 10026. — —- Reserve-Mannschaft , Schuhe und SchuhbesohlungsPauschale für selbe, wenn keine neuen Schuhe vor Händen sind Bd. 9, S. 184, §. 10027. — — Dienst - Constituklvum, worin solches in Kriegszeiten besteht Bd. 9, S. 184, §. 10029. — — Mannschaft, tu Feldspitäler commandirte patenta! invalide, Gebühr der Arbeiisbcfreyung für solche. Bd. 9, S. 184, §. u,o3o. — — Dienst -Cvnstllutivum, wie dessen Elbrechnung zu pflegen Bd. 9, S. 184, §. 10082. — — Dienst - (Sonftifutivum, wie lange solches für einen Mann zu dauern Bd. 9, S- 184, §. ioo33. — — Gebühreausmaß der Hand - und Zngarbeit Dd. 9, @. 185, §. 10087. — — Ausmaß an Arbeits - Reluition Bd. 9, S. i85, §. mo38. — — was die Handwerkele,ile und Professionisten an Arbeits-Reluition jährlich zu entrichten Bd. 9, S. i85, §, 10089. — — wann die Arbeltsbefreyung einzutreten Band 9 , S. i85, §. 10040. — — wer auf Küchengärten einen Einspruch hat Bd. 9 S. i85, §. 10041. — — wer auf Küchengärten keinen Anspruch hat Bd. 9 , S. i85, §. 10042. — wie die Partheyen mit den Garten zu behandeln, welche nur die Steuerfreyheit der Hauögarten bey Aerarial-Quartieren genießen Bd. 9, S. 186, §. 10043. — — Gartengründe, wann solche den Mauth- Einnehmern gebühren Bd. 9, S. 186, §. 10044. .— — Gartengründe, wie mit solchen die Individuen zu be theilen sind, welche Officiers - Rang haben Bd. 9, S> 186, §. 10045. Äräuz-Grundgesetze, Cameral-Beamte, wann solche eine steu- ersreye Grundausmaß genießen Bd. 9. S. i86/§. 10046. * — Gründe, wann eine Vermehrung derselben Statt finden kann Bd. 9, S. 186, §, 10047- — Gründe, wie hinsichtlich deren Vermehrung die Beamten zu behandeln Dd. 9, S. 186, §. 10048.- — Gartengründe, wie hinsichtlich deren Elusmaß die Weintah - Beamten , und die Holz - Depots»Agenten zu behandeln Bd. 9 S. 186, §. ioo4q.- — Gartengründe, wann solche den Gräuz - Officieren, Beamten und Parteyrn abgenommen, werden können Bd. 9, S- l86, §. 10030.- — was zu geschehen, wenn Officiere mit dem bewilligten Elusmaß an Küchengärten nicht versehen wären Bd. 9, S. 187, §. ioo5i.- — wie hinsichtlich der Gründe die katholischen Geistlichen in Croatien zu behandeln Bd. 9, S. 187, §. 10032.- — zeitliche ArbeitSbefreyung der katholischen Geistlichkeit auf den gegenwärtigen Grundbesitz Bd. 9, S. 187, §. ioo53.- — wie viele Joch Gründe der fungirenden q,-i«ch-sch nicht unirlenPfarrer von derArbeit befreyt sindBd. 9, S. 187, §. 10054.- — rote die griechisch nicht unirten fungirenden Pfarrer, welche keine Pfarr-Session haben, hinsichtlich ihres Unterhaltes zu behandeln Bd. 9, 6. 187, §. ioo55.- — welche Gründe von der unentgeldlichen Arbeit und deren Reluition befreyet sind Bd. 9, S. 188, §. ioo56.- — die Elrbeitsbefreyung wird nur auf die wirkliche auf dem Grundbesitz beruhende Schuldigkeit gestattet Bd. 9, *5. 188, h. 10087.- — wie viele Joch Gründe von der ArbeitSschnldigkeit für die Mannschaft vom Feldwebel abwärt» besreyt sind Ed. 9, S. 188, §. ioo58.- — ArbeitSbefreyung der an der Josephiner-Straße ange- stellren Wegeinrämner Bd. 9, S. 188, §. 10039.- — ArbeitSbefreyung der Invaliden Bd. 9, S. 189, h. 10060 dis 10062.- — den Häusern ist die ArbeitSbefreyuog halbjährig anzn- schreiben Bd. 9, S. *89, §■ ioo63.- —■ Arbeirsbefrepung(doppelte) gebührt nur für die ausmarschirten Feld-Bataillone Bd. 9, <3.189, §. 10064.- — Elrbetksbefreyung (doppelte) wie sich hinsichtlich derselben zu benehmen, wenn nur ein Th eil der Feld-Bataillons ausmarschirt Bd. 9. S> 189, §. 10063.- — Arbeitsbefreyung, Gebühr und Derrechuungsart derselben bey Eins- und Enrolirungen während eines Monaths Bd. 9, S. 189, h, 10066.- — wie- die unentgeldliche öffentliche Arbeitsschuldigkeit zu verivenden Bd. 9, S. 189, §. 10067- — in wie weit die Zimmerleute bey den Regimentern im Dienste verwendet werden dürfen Bd. 9, S. 190, §. 10069.- —- hinsichtlich der Aerarial-Zugarbeiten wird die Bespannungs-Modalität des Zugviehes, damr in welchen Fallen eine Handarbeits-Abschreibung Stakt finden kann, bestimmt Bd. 9, 3. 190, Z. 10070.- — die Elbschreibung einer halben Hand- bey der Zugarbeit wird nicht genehmiget Bd. 9, S. 190, §. 10071.- — zu Handarbeiten können auch Weibspersonen verwendet werden Bd. 9, S. 190, §. 10072.- — die Häuser haben die Arbeiter und das Zugvieh selbst zu verpflegen Bd. 9, S. 190, §. 10078.- — Hie Zeitversäumniß ist auch bey der bezahlten Elrbeit zu vergüten Bö. 9,' S. 191, §. 1007S.- — wie die Zeirversänmniß in der Baurechnung zu verrechnen Dd. 9, S. 191, §. 10076.- — Bewilligung, daß Häuser und Pupillen die Zugarbeitenablösen oder statt einer Zug- eine Handarbeit bey- stellkn können Dd. 9, S 192, §. 10081.- — Arbeitsschuldigkeit, wann um die Passirung derselben für Pupillen eingeschritten werden kann Bd. 9, S. 192, §. 10082.- — wozu die Arbeits-Neluitions-Gelder bestimmt sind Bd. 9, S. 192, §. ioo83.- — wie viel and dem Arbers-Fonde für jede Hand- undZug- arbeit bezahlt wird Bd. 9, S. 192, §. 10084.