Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
32 LXIL, Hauptstück. III* AbschniLt. Wann auf die Provistoniruna angeteagcn werden darf, und was derselben vorzugehen hat- HNh. am3i.Oct.793. Einschreiten um eine Pro« Vision, und hierbey erforderliche Docnmente. Hktli.am 3>rDec.8,4. D 6966. Provisions? Ausmaß. Hkth. am 39. Iun. 8m. n 2022, » » 16. Feb. 815. I 793. » » iö. liug. 815. B 3482. Provisions-Fähigkeit der zu« rück gclass»nen Weiber und Kinder. Hkth. am 3 >. Mav 781. Wann die Hinterbliebene Witwe kerne Provision be- fotmnt. Hkth. an; 22. Tep. 813. B 3839. Verzichtleistung auf die Pro» siilon oder derselben Neserva- ti. u ben der Wiedervereheli« chung der pensionirten Witwen. Hkth. am 4« Dee. 015. D 6955. §. lABgS. Wenn gegen einen solchen minderen Diener nicht wegen Dienstesgebrechen oder sonstiger besonderer Umstände eine Ausnahme gemacht, noch derselbe bey der zu seinem dermah- ligen Geschäfte eintretenden Dienstuntauglichkeit gleichwohl zu einem leichteren Dienstgeschäfte, jedoch mit Beybehaltung seines bisherigen Lohnes, verwendet werden konnte, und er durch oben besagte Zeit sich dem Staatsdienste gewidmet hat, so kann bey der durch das Superarbitrium erwiesenen gänzlichen Dienstuntauglichkeit auf seine Provisionirung eingera- then werden. §. 14896. Wie dießfalls einzuschreiten ist, und welche Dokumente beygelegt werden müssen, ist indem neun und zwanzigsten Abschnitte des zweyten HauptftückesU von der Pensionirung der Beamten witwen enthalten. § . 14897. Z in Allgemeinen besteht rein Maßstab für die den in in deren Staatsdienern zu verleihenden Provisionen. Doch ist allgemein fest gesetzt worden, daß die höchste Provision für Männer in »5 krn. täglich bestehen soll, oder, weil die Provisionen nach der wirkten Anzahl der Tage in jedein Monathe berechne: und bezahlt werden, tut ganzen Jahre nur 91 fl. i5 kr.-, im Schaltjahre 91 fl. 3o fr. aus- machen dürfe, daher Provisionen über 100 fl. nicht Vorkommen, sondern als Pensionen behaiidelt werden. Die mindeste Männer-Provision wird täglich zu 8 kr. angenommen. Eben so stehen die Provisionen der Weiber zwischen 6 und 1.; krn. täglich, roetche ebenfalls nach der wirklichen Zahl der Tage für das Jahr berechnet werden. Das Ausmaß deS Provisions-Betrages gründet sich nicht bloß auf die geringen Gehalte in der wirklichen Dienstleistung und auf die Dienstjahre, sondern auch auf die größere oder geringere Armuth des Mannes, die Bedürfnisse seiner Familie, die Folgen seiner früher einrrccenden Dienstuntauglichkeit; bey.den Witwen auf ihre Kränklichkeit, die zu ernährenden Kinder und ihre Verdienstmrfähigkeir. tz. 1489O. Daß die Witwen und minderjährigen Kinder eines zur Provision geeigneten und in der wirklichen Dienstleistung gestorbenen minderen Dieners oder Arbeiters ebenfalls Provisionen erhalten, ist schon in dem allgemeinen Systeme gegründet. Allein auch die Witwen und Kinder eines schon 'provisiomrten minderen Dieners erhalten die nähmliche tägliche Unterstützung, welche der Witwe eines noch wirklich in der Dienstleistung stehenden Dieners von gleicher Categorie und unter den nähmlichen Umständen zu Theil geworden wäre. 6- 14699. War der Mann aber schon damahls, als sie ihn heirathete, provistonirt, und wurde er nachher nicht wieder angestellt, so bekommt diese Witwe keine Provision. Eben so bekommen auch die Gattinnen jener Contumaz-Individuen tn Broed, welche mit einem G*- halte, oder mit den dem Dienste anklebenden Emolumenten unter 200 fl. sich verehelichten, keine Provision. §. 14900. Provisionirte Witwen können gegen Entsagung auf ihren Provisions-Genuß die systemmäßige Abfertigung, nähmlich mit dem dreyfachen Betrage ihrer jährlichen Provision, erhalten, wenn sie sich wieder verehelichen. In diesem Falle wird die Abfertigung nach dem beygebrachten Trauscheine über ihre neue Ehe ausbezahlt; auch steht es ihnen frey, statt der Abfertigung sich die Provision für ihren künftigen Witwenstand zu reserviren.