Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
B-rr dem Abgänge überhaupt. 219 daher alle jette Entlassungsgesuche gegen Offerte, bey welchen alle politischen und militari- schen Behörden einverstanden sind, von denselben zu entscheiden, und nur jene Entlassungsgesuche gegen Offerte in die monathlichen Entlassungs- Consignationen einzunehmen, und dem Hofkriegsrathe zur Entscheidung vorzulegen, bey welchen nicht alle politischen und militari- schen Behörden einverstanden sind. $. i58o5. Eben so können die Entlassungen der Halb-Invaliden gegen Offerte auf mindere öffentliche Bedienstungen gleich von dem General-Commando entschieden werden, nur muß die Halb-Invalidität der Entlassungswerber durch das voraus gegangene Superarbitrium bestätiget worden seyn. tz. i58o6. Zur Entlassung gegen Offerte sind nur jene Leute geeignet, welche entweder zu Feldkriegsdiensten untauglich, schon 45 Jahre alt sind, oder schon 9 Jahre gedient haben; auch hat es hierbey darauf anzukommen, daß der Mann bey einer Wirthschaft oder bey einem anderen Zweige der Provincia!- Beschäftigung unumgänglich nothwendig ist, und nicht etwa durch seine Beurlaubung geholfen werden kann. §. 15807. Die Entlassung eines Mannes, welcher erst nach seiner Stellung zum Militär eine Wirthschaft angekauft hat, kann gegen Offerte nicht Statt haben, so wie auch nicht zugegeben werden kann, daß jeder, der eigenes Vermögen besitzt, durch Ankauf einer nicht bedeutenden Realität dem Militär-Stande sich entziehe. §. i58o8. « Die Stellung der Ausländer für inländische Entlaffungswerber gegen Offerte findet nicht State, und es dürfen nur ausgediente Inländer, welche noch ganz diensttauglich sind, gestellt werden. Dieselben müssen ihre gesetzliche Dienstzeit schon zurück gelegt haben, oder doch schon im laufenden Jahre ihre Entlassung ansprechen können; es können nur dann ausgediente Ausländer angenommen werden, wenn sie vermöge ihrer Conduite verläßlich und vertraut sind, was die Regimenter in der Eingabe anzumerken haben. tz. 16609. Wenn Leute zu einer Linien - Truppe gestellt werden, so sind solche, wenn das Offert nicht auf einen Dritten, sondern unmittelbar auf ihre Rechnung fällt, und sie nicht ex oflicio gestellt worden sind, als widerrechtlich gestellt zu entlassen. tz. i58io. Wenn Entlassungswerber gegen Offerte ausgediente Veteranen statt ihrer stellen oder re»ngagiren wollen, so ist dem dießfallsigen Gesuche jedes Mahl das Nationale des betreffenden Veteranen mit der Aeußerung beyzulegen, wie lange derselbe in physischer Hinsicht noch Diensttauglichkeit erwarten lasse. tz. i58i 1. Auf die Entlassungsgesuche der Artilleristen gegen Offerte hat das General-Commando keinen Einfluß zu nehmen, mit Ausnahme jener im Concertations-Wege, sondern solche sind der Entscheidung deS k. k. Artillerie-Hauvtzeugamtes Vorbehalten. tz. 16612. Für Entlassungswerber von der Artillerie können Leute reengagirt werden, welche binnen 2 Jahren vor der Zeit der Reengagirung ihre Entlassung zu verlangen berechtiget gewesen wären. Falls derley Leute mcht aufgebracht werden sollten, können auch unconscri- birte Inländer, welche noch nicht gedienet haben, aber zur Artillerie vollkommen geeignet sind, für Entlassungswerber engagirt werden. Dagegen kann die Engagirung der conftribirten Unterthanen für derley Entlassungswerber nicht Statt finden; denn der Umstand, daß die Artillerie freye Werbung der conseri- birten Unterthanen hat, ändert hier nichts in der Sache. V«nr> xvi. 56 * Di« Entlassung der Hatb- Invaliden gegen Offerte kann auch das General - Eomman- do entscheiden. Hkth. am 10. Sep.701. » » ly.Märjknv. u >>17.-» » 1.3un- 818,K1167. Welche Leute zur Entlassung gegen Offerte geeignet sind. Hkth. am *3. März 808. o 677. * » i-f.Oct. 810, it 1819. Wenn ein Mann erst nach seiner Stellung zum Militär eine Wirlhschaft angekauft hat, kann die Entlassung nicht Statt finden. Hkth. am 19. Oct. 6u>. n 1881. Dt« Stellung der Ausländer für inländische Entlassungswerber findet nichtStatt. Hkth. am 9. Sept. 807. D 3645. » » lo.^Härj807.D 1129. » » 5. März 808.0 L4>. • » 23. März 806.0 677. » » 9. März 8,2. H ui. WaS zu beobachten ist, wenn Leute zur Linien-Truppe ge» stellt werden, und dieOffert« nicht auf tmen Dritten , fon* dcrn unmittelbar auf ihreRech» nung fällt. Hkth. am 21.M1tg.814. K 3467. Was zu beobachten ist, wenn Entlaffungswerber gegen Offert« Veteranen statt ihre« stellen. Hkth. a» ->. März 812. Wer die Entlassungsgesuche der Artilleristen zu entscheiden hat. Hkth.am io.3u(.8n.H 2945. «* » 19.Marz818.il 1127. Welche Leute für Entlas- sungSwerbcr bey der Artillerie rcengagirt werden können. Hkth. am >9.3än.3i,.U 388.