Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

Von ben Milr tä r - Sri ft u ng e n. 7* auch noch die Rücksichten etntreten, daß es nicht von ihnen abhänzet, den Feldspitalsdienst anzunehmen oder abzulehuen. Es kann ihnen daher nach erfolgter Einrheilung dazu die deßwegen nicht mögliche Er­füllung der Beotngmß des täglichen zweymahlcgen Versammelns zu n Gedeihe eben so wenig zum Nachlhelle gereichen, als jenen, welche auf Wachen tu oder außer dem Haufe csmman- bnt, oder welche krank sind, ohne deßwegen aus dem Snfcungsgenuffe zu treten. §. »5553. Intercalar - Ersparungen, welche sich zwischen der Zeit der Oeffnung und Wiederbe­setzung eines SkiftungsplatzeS ergeben könnten, dürfen nicht gemacht werden, sondern der Nachfolger hat von dem Lage der E ledigung des Platzes in den Srrftungsgenuß seines Vor­gängers emzurreten, und der respicirende Feld - Kriegs - Comnilssär hat genau darauf zu sehen, daß kein Mann dabey verkürzet werde. Aus dem Gesagten folgt auch, daß keine Einweisungen auf zeitliche Aushülfen ä Conto eines Thavonaly'schen Ersparungs - Fondes Statt haben können. tz. i53ü4. Die Vorschläge zur Besetzung der erledigten Stiftungsplatze hat die Wiener Invaliden-Commission zu erstatten, und das General-Commando daruder nach Anhandlassung des Z. 10548 die Genehmigung zu ertheilen. de]. Von der gräflich W e l t z' f ch e n Stiftung, tz. i5555. Ferdinand Graf von Weltz, k. k. Kämmerer und n. ö. Negierungsrath, hat im Jahre 1699 ein Capital von 2400 fl. in Obligationen mit der Bestimmung hinterlegt, daß die davon abfallenden jährlichen Interessen Einem tut Invaliden - Hause untergebrachten Manne «nd Einem Weibe in täglichen Portionen vertheilet werden. h. »5556. Diese bestehen, da die Interessen des Capitals vermöge des allerhöchsten Finanz-Pa­tentes vom 20. Februar 1811 auf die Hälfte herab gesetzt worden sind, für den Mann in 4 Kreuzern als täglicher Löhnung und 1V2 kr. als Zulage, zusammen täglich in 51/, kr. W. W., wovon 4'/> Kr. aus dieser Stiftung, dann 1 Kr. W. W., nebst Brot, Service mib Mon­tur, aus dem Invaliden - Fände bestritten werden. Das Wetb hingegen erhält täglich 4'/. Kr. W. W. ganz aus dieser Stiftung.­tz. 15557. Das Präsentations,Recht steht dem n. ö. General-Commando zu, da solches bey der Auflösung des zur Zeit der Errtchtung dieser Stiftung bestandeiten Armenhauses dem­selben zugewiesen wurde. chen comniandirten, dannkra«« fen Sciftlmge. tzllh. am 16. Oct. 805.L8194. » a 4. 0ep, 811,1) 83** Jrtercalar - SrsKarunK«» . Aushülfe davon. Hkth. am »0. Leb. LiS, u 69» Wer die Manrischatk ju vi»- serSriftung vorzu schlagen un> die Gknehnugung zu erkhet- len hat. Hkkh. am ‘-5. 804. l 1*4.. Zweck der Mektz'scheri fung. Skfrbrf. amAug.e-9. Wie hoch sich die ©tiftmigi» betrage belauten. Hkth. am »9. Zu!. 811. D 3 »»4. Wem das Präseniakians« Recht zustibt. Sr.rdrf. am»-. Aug. 635. er* Von der Z e p p e n f e ld' s ch e n Stiftung. §. »5558. DaS Cavital der Z ep p e n fe ld'sch en Stiftu ng besteht in 6000 fl. Obligationen, wovon die abfallenden, nach dein Finanz - Patente vom 20. Februar 1811 auf die Hälfte re- ducirten Interessen an vier Mann des Wiener I n v a l i d e n - H a u fe s, welche sich wegen Alters und körperlicher Gebrechen nichts mehr verdlenen können, in täglichen Zulagen von 4 Kr. per Kopf abgeretcht werden. §. »555c). DaS Recht zur Vergebung der S t i ftu ng S p l a tze bey sich ergebenden Oeff- nungen sieht der Wiener Invaliden - Hauses - Commisston zu. Band XVl. 44 * Strecf Cer 3fppenfe!fe'fct;i'H ©n frutig. 0trtbrf cm 3i. 3«n. 739. 1 £fr& <u» »9. 3ul. 8n. o 3».c4. JTßem Cie Vergebung ©tifiunglplälje »wtfebt. ©ifitri. ßttä 3i. -3äi;. 7Ü9.

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