Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)

64 LXII. Hauptstück. XXIV. Abschnitt. Mikos'sche Stiftung; Wem die Dirleihung der­selben justeht; was bey dem Absterben einer Stiftungs-Genossin» und bey WiederbeseNung dieses Platzes zu geschehen hat. Hkth. tim 1«. 2un. 8o5. L io85. Miktelmayer'sche Stiftung. Hkth. am Zo.Apr 8o3. Stiftungs - Capital und In­teressen ; itt welchen Beträgen die Zu­lagen dieser Stiftung beste­hen. Stftbrf. am 3». Apr.8°3. Hkth. am 19. Jul. Oi 1. D 3io4. Obliegenheiten der Stift­ung« ; wem die Vergebung der Stiftungsplätze zusteht. Stftbrf. am 3°. Apr. 8o3. Niederländer Douceur. Hkth. am >5. Jan 79'- 0 637. » » 7. 2ul. 3>o. K i5,y. W elche Militärs hierauf An­spruch haben. Hkth. am i5.3«n. 791.0 63;, Von der Graf Mikos'schon Stiftung. §. 15493. Diese Stiftung ist fűi arme pensionsfähige Ossiciers-Witwen gewidmet. 15494. Deren Verleihung steht den Nieder-Oesterreichischen Landsiänden iit der Person des jeweiligen Landes - Untennarschalles zu. §. 16495. Zur Hintanhaltung von Ungebühren bey dem Bezüge dieser Stiftung muß das Nie­der- Oesterreichische Judicium delegatum militare mixtum als die competente Militär-Ab- handlungs- und Personal-Instanz den Administrator dieser Stiftung von dem jeweiligen Ableben einer solchen Stiftungsgenossinn verständigen, dagegen aber die in deren Platz ein­rückende Officiers-Witwe der vorbedachten Militär-Behörde bekannt gemacht, und jede dießfallsige Veränderung von dieser dem k. k. Hofkriegsrathe angezeigt werden. o­Von der Matt Hia6 Mittelmayerschen Stiftung. §. 16496. Der Dom-Organist bey St. Stephan, Matthias Mittelmayer, hat in dem Wiener Militär-Invaliden-Haufe eine Stiftung für zwölf Invaliden errichtet, wovon 6 Mann aus Ober - und eben so viel aus.Nieder-Oesterreich gebürtig, vorzüglich aber in dem Jahre 1792 bis 180*2 dienstuntauglich geworden seyn müssen. §. 15497. Das Stiftungs - Capital besteht in 6078 fl. Obligationen zu vier, rücksichtlich zwey Procenten Interessen nach dem Finanz-Patente vom 20. Februar 1811. §. 16498. Von diesem Interessen - Betrage jährlicher 100 fl. 27% kr. W. W. erhalten die Ober- Oesterreicher an Zulage täglich einen und einen halben Kreuzer, die aus Nieder-Oeflerreich gebürtigen aber täglich einen Kreuzer zu ihrem ordinären Invaliden - Tractamenre. Nebst diesem bekommen diese 12 Mann am Neujahrstage ohne Unterschied ein jeder 3o Kreuzer, und zu Ostern 20 Kreuzer W. W. als extraordinär. §. 16499. Diese zwölf Invaliden müssen täglich brep Mahl ein Vater unser und ein Ave Maria, so wie auch „Ehre sey Gott dem Vater, und dem Sohne, und dem heiligen Geiste, ,,als er war im Anfänge, jetzt und allerweile, und zu ewigen Zeiten. Amen." andächtig bethen, und daher in dem Invaliden-Hause untergebracht seyn. §. i55oo. Die Vergebung der Stiftungsplätze steht bey dem Tode oder dem Austritte eines Stiftlinges aus dem Hause dem niederösterreichischen General-Commando zu. R* Von dem Ni ed erländer Douceur. §. i55oi. DaS Niederländer Douceur ist eine besondere, zum Invaliden - Tractamenle nicht gehörige Gratification, und besteht jährlich in achtzehn Gulden W. W. §. 16602. Hierauf haben alle jene Militärs Anspruch, welche in den Stand der Invaliden (b. i.: in die Invaliden - Versorgung) übertreten, (sie mögen in den Häusern untergebracht,

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