Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 16. (Wien, 1822)
Von ben Geschenkgekb ern.' »37 N. N. Regiment. Consig nation über die Witwen und Waisen, welche wegen ihres unbekannten Aufenthaltsortes mit den anreparirteo Geldbeträgen nicht betheilet werden konnten. Formular'Nr. S. ________________________ Nähme Anrepartlrker Geldbetrag per — fl. — kr. — per Kopf. Zur Kriegs - Cassa gegen Ver, lags- Quittung auf dieKriegs- Eassa deö Landes, wo die Ne- partition vor sich ging, abgeführter Betrag. Anmerkung »<» Vaters. der Mutter oder Kinder. ConventionSMünze. . Einlösungsscheine. fl. kr. fl. kr. Sign. N. am - - ten . . . »9 . . Vidi: Feld«Kriegs - Commissär. N. N., Oberst. Formular Nr. 6. 5?. K. Haupt-Armee- General - Commando. Ausweis über die im Monathe 97. 18 . . vorgekommenen und verwendeten baren oder sonstigen Beträge zur Unterstützung der 7lrmeen überhaupt, oder für Kranken und Verwundete, oder für Witwen und Waisen der vor dem Feind« tobt gebliebenen. Laut hoslriegsräthlichen NescripteS Darunter waren im Gelds Die jenseitige Beträge wurden folgender Maßen verwendet. Darunter waren im Gelde L3 | 5 Q Mit nachstehender Widmung. ConventionSMünze. Einlösungsscheine. ConventionsMünze. Einlösungsscheine, fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. Die Verwendung muß postenweise mit Anführung der Betheilren und des Anrheiles aus der Betherlung ausgewiescn werden. Hier werden die in dem jedesmahligen hofkriegsräthllchen Rescripte eigens enthaltenen Widmungen der Beyrräge postenweise aufgeführet, und damit wird die jenseiüge Verwendung ebenfalls postenweise in Verbindung gebracht. Der erste Ausweis hat die Zeit von dem Ausbruche des Krieges bis zu Ende des betreffenden Monathes zu enthalten; vom 1. des darauf folgenden aber angefangen, müssen diese Ausweise monathlich dem Hofkriegsrathe ein- gesendet werden. Der Zweck davon ist, bas Publicum von der Verwendung solcher Beyträge durch die Wiener-Zeitung in die volle Kenntniß zu setzen, wozu diese Ausweise nothwendig sind. Sign. 97. am . . ten . . . >9 . . 97. 97., Ober-Kriegs-Commissär. B«nd xvi. 35