Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)
94 LI. Hauptstück. III. Abschnitt. Ne- *6. H. 48. Ob bey der Oekonomie-Commission Handeinkäufe, und auf welche Art bestehen? über welche der Ausweis Nr. 26 beyzuschließen ist. Ob diese Handeinkäufe mit Jntervenirung des Respicirenden und unter den Contracts-Preisen geschehen, und ob über die Handeinkäufe, welche 100 fl. übersteigen, die hohe Bewilligung oder Bedeckung eingehohlt wird? §. 49. Welche unbrauchbare Sorten die Lieferanten seit letzter Musterung dem Aerarium haben ersetzen müssen, und was an derley Sorten an die Papiermühle abgegeben worden sey. §. 5o. Ob die Magazine rein gehalten, die Vorräthe in den Estellagen ordentlich aufgeschlichtet, mit der Ausklopfung und Reinigung des Rauchiverkes und her Monturs-Sorten stets fortgefahren, somit jede Sorgfalt zur Beseitigung der Motten, und mit welchem Erfolge angeordnet, und die möglichste Vorsicht zur Verhüthung jedes Schadens gebraucht werde? 5. 5i. Wie die Conrrolle des Commandanten und der Mithafter gegen die Departements- 0ffidere unterhalten werde? §. 5s. In wessen Gegenwart die Uebernahme der von den Contrahenten gelieferten Materialien und Sorten geschiehtob sich der Respicirer.de öfters von den mustermäßigen Materialien und Sorten überzeugt, und bey Superrevisionen, welche die Lieferanten verlangen, zugegen fey? Ob nichts übernommen werde, was nicht mustermäßig ist, und dagegen wider die Billigkeit auch nichts ausgestoßen werde. Ob die Lieferanten bey der Uebernahme nicht aufgehalten werden, und ob dieselben mit dennach vorher gepflogener Abrechnung ausfallenden Beträgen jedes Mahl befriediget werden. §. 53. Ob die MonturS- Sorten nach Classen geschnitten, und nach solchen auch an die Regimenter erfolgt werden? Ob beym Zuschnitte darauf gesehen werde, damit die Patronen ordentlich gelegt, und die Abfälle von größeren Stücken vermieden werden? Ob die fertigen Sorten, welche aus den Werkstätten und von den Civil-Professionisten eingelieferr werden, immer in Gegenwart eines Mithafters visitirt, und erst nach gut befundener Arbeit in das Magazin hinterlegt werden ? Ob die Miliz - Professlvnisten zur Einhaltung der bestimmten Arbeitsstunden verhalten werden, und ob in den Werkstätten vom Commandanten und den Mithaftern derselben öfters nachgefehen werde? §. 54. Ob dem bey jeder Manipulation befindlichen Officiere ein Rechnungs-Adjunct zuqetheilt »st, welcher die Verschneidungs-, Geld- und Material-Bücher führt? Ob solche monathlich abgeschlossen werden, und über Empfang und Verwendung mit der Rechnungs-Kanzelley ordentlich abgerechnet werde? Ob die Magazins-und Manipulations-Behältnisse, dann Vorrathskammern, wo die zugeschnittenen Sorten ausbewahrt werden, rein, nach der Situation des Gebäudes den Waaren angemessen, und gut verwahret fegen ? §. 56. Ob über eine üble Behandlung oder über ein sonst dienstwidriges Benehmen eine Klage rder Beschwerde vorgekommen sey? h. 56. Ob ein gutes Einvernehmen zwischen dem Militär und Civile herrsche.?.