Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

320 [LYí. H a u p t st ü ck. LVí. HaupLft ü ck. Wenn bte Armee in das Fels ziehet, haben alle dazu tzehörigen Individuen gleich zu folgen. v Eommiffariatische Instruction vom 3u. Apr. 1749, Die Rechnungs»Kanzellei) bleibt zurück, und welche An­zahl von Soutieren dem Regi­ment mit ins Feld zu folgen hat; welche weiblichen Indivi« iuen mitzugehe», und welche zurück zu bleiben haben. Hkth.am» i. Nov-7-ö. G10876, >> 16. Se6. 809. G i3i4. Dagage - Beschränkung. Hklh.ann>. Nsv.793. G10876, » » 1. März 800. » » 16, Scb. 809. G in 4. Von dem Feldzuge. h. 14469. i^Senn die Armee in das Feld ziehet, so hat die für die Armee ausgestellte Militär- Administration darauf zu sehen, daß bey dem Ausmarsche der Trupven und Branschen keine Individuen, die in das Felo beordert sind, unter was immer für einem Vorwände zurück bleiben. tz. 14470. W enn ein Regiment oder Corps ausmarschirt, so laßt es feine Rechnungs-Kanzelley zurück, und es gehen bey einem Infanterie - Regimente mit 3 Bataillonen und einer Gre­nadier-Division nur i Ober-Fourier und 4 Fouriere, und bey der Cavallerie 1 Ober-Fou­rier und 2 Fouriere mit ins Feld; der RechnungSführer mit den übrrgen Fourieren bletbet in der Friedens-Station zurück. §. 1447*. Die Frauen der Generalität, Stabs-und Ober-Officiere, Parteyen und Beamten folgen ihren Männern nicht ins Feld, sondern haben in den Stationen, wo sie sich beym Ausmarsche ihrer Männer befinden, zurück zu bleiben, und sind bey der Armee in keinem Falle zu dulden. Von den Soldatenweibern haben nur 4 per Compagnie oder Escadron ins Feld mitzuinarschiren; bte übrigen bleiben bey dem Depot ihrer Regtmenter oder CorpS zurück. h. 14472. Auf die schnellere Beweglichkeit einer Armee kommt sehr viel an j daher zur genaueren Befolgung der Bagage-Ordnung alles nur immer zu entbehren mögliche Fuhrwerk bey der Armee abzuschaffen, das übrige thunlichst emzuschranken, und auf die Forrbringung der Ba­gage auf Packpferd-n als systemmäßig zu halten ist, damit der commandirende General m den Stand gelange, alle seine Feld-Operationen mit elner beweglichen, jedoch mit allem Röthigen in gutem Zustande versehenen Armee unbeschwert aussühren zu können. tz. 14473. Wegen des von oben herab wirken müssenden Beyspieles ist für eine jede Charge das zu­lässige und auf die unentbehrlichsten Bedürfnisse restringirte Fuhrwerk sammt Pferden folgen­der Maßen bestimmt worden. A. Bey dem großen General-Stade, Für einen nicht en Chef commandirenden Feldmarschall 2 Rüstwagen 8 Pferde 1 Küchenwagen 4 » 2 Reisewagen 8 » dann Packpferde \ Reitpferde >21, Klepper J Was jede Truppengattung für ein Fuhrwerk ins Feld mit sich nrlimen darf. 9klh.am>Nov. 798. G 10876. Fuhrwerk für einen Feldmark schall;

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