Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 15. (Wien, 1822)

§. 14424« Seine Majestät haben der Generalität bey solchen Dienstreisen, welche mittelst der Post in eigenen Wagen unternommen werden, die Aufrechnung der Wagen-Reparatur zu i5 kr. für die Meile allerhöchst zu bewilligen befunden. H. 14425. Die gegenwärtige Vorschrift bestehet auch für Commissionen in Parteysachen, wenn bey denselben die Diäten ausdrücklich bemessen werden. Den betreffenden Individuen ist nach gelegter Rechnung die Vergütung vom Aerarium zu leisten, und es haben die Behörden den genauen und ungesäumten Ersatz der ergangenen Kosten von jenen Parteyen, denen er oblieget, einzutreiben. §. 14426. Uebrigens ist auf den vierzehntägigen Terminen, binnen welchen die Reise-Partieula- re eingereicht werden müssen, auf deren Belegung mit den vorgeschriebenen Dokumenten, und besonders den Marsch-Routen, in welchen die Meilen -Distanzen genau angesetzet seyn müssen, und auf die Adjustirung der Reise-Parrrcuiare durch das Kriegs-Commissariat genau zu sehen. Jene, welche gegen das Aerarium in einer Geldverrechnung stehen, werden zwar dadurch selbst zur baldigen Emsendung der Reise - Parriculare gedrungen; wenn sie aber dessen un­geachtet solches versäumen, wird für sie und für jene Individuen, welche in keiner Geldver­rechnung ohnehin stehen, ein peremrorischer Termin dahin fest gesetzet, daß nach Verlauf von 6 Monuthen kein Reise - Particular mehr angenommen werden darf, und folglich die allenfallsigen Vorschüsse, die sie hierauf erhalten haben, denselben ganz zur Last geschrieben, und durch Abzüge von ihrem Gehalte herein gebracht werden sollen, und nur in solchen Fäl­len , wo die Verspätung der Rechnungseinreichung offenbar ohne Schuld des betreffenden Individuums geschieht, kann die Nachsicht beym Hofkriegsrathe angesucht werden. Von den Diäten und Reisekosten der Militär-Individuen. 3<>5 Ausmaß der Wagen-Repa» ratur für die tim Dienste mit­telst der Post reisende Gene­ralität. Hkth.am >2. Oct. 8,5.15325. Diese Dorschrist bestehet auch für Commissionen in Partey­sachen. Hkth.äM 3i, Oct. 807.I 6010; Bestimmung des Termins zur Einreichung der Resse- Particulare. Hkth. am 9. Iun. 782. » » 17. Oct. 802. » » 1. Feb. 8o5. y> » 3>« Oct, Ö07. 16*io­«emd XV. W

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